Benutzer-Werkzeuge


Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe



Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
fz:unterricht:probeunterricht [30.10.2020 21:22] – [Schnupper-Unterricht] r.oecklfz:unterricht:probeunterricht [07.11.2023 10:37] (aktuell) tina.dersch
Zeile 1: Zeile 1:
-=====Probeuntericht=====+======Probeuntericht======
  
  
-Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, dass entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.BFörderschule ) zugewiesen ist oder dass ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\+Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, dass...\\
  
-In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.+... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ 
 +... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ 
 +\\ 
 +In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ 
 +\\ 
 +Vgl. hierzu auch [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF-33|VSO-F §33 (6)]] 
 +\\
  
 ======Schnupper-Unterricht====== ======Schnupper-Unterricht======