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fz:unterricht:probeunterricht [30.10.2020 21:25] – [Probeuntericht] r.oeckl | fz:unterricht:probeunterricht [07.11.2023 10:37] – tina.dersch | ||
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Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, | Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, | ||
- | ... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ | + | ... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder |
+ | ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ | ||
- | ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ | ||
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In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ | In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ | ||
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+ | Vgl. hierzu auch [[https:// | ||
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