Das Programm gemeinsam.Brücken.bauen lief zum Ende des Schuljahres 2023/2024 aus.
Das eingesetzte Personal im Rahmen des Programms gemeinsam.Brücken.bauen ist zu melden, sofern es für eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehen ist.
Hierbei ist der Unterricht stets mit dem Zusatzbedarfsgrund gemeinsam.Brücken.bauen (Kürzel GBB) zu kennzeichnen. Sofern es sich um externes Personal eines Kooperationspartners handelt, ist zudem die Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) im oberen Bereich der Matrix auszuwählen.
Die entsprechend der jeweiligen Vorgaben (z. B. an beruflichen Schulen) als Mehrarbeit vergüteten Stunden sind auf dem Schulnummernreiter im Bereich Mehrarbeit/Nebentätigkeit zu erfassen.
Für Grund- und Mittelschulen gilt wie bisher, dass die mit dem Zusatzbedarfsgrund GBB in ASD als nicht budgetrelevant gewertet werden.
Die Meldung von externem Personal ist unter Externes Personal beschrieben.