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Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen

(Siehe auch KMS III.3-BP7028.0/171/2 vom 22.04.2021 und KMS III.3-BS7401.3/11/1 Nr. 5 vom 11.04.2023.)

Bezüglich des zusätzlichen Personals in staatlichen, befristeten Beschäftigungsverhältnissen gibt es für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation keine Besonderheiten.

Bezüglich des externen Personals von Kooperationspartnern gibt es folgende vier Einsatzmöglichkeiten:

  1. Kulturelle Bildung und Werteerziehung in Deutschklassen: Der Unterricht wird mit der Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) (Eintragung im oberen Bereich der Matrix) gekennzeichnet. Soweit zur Einrichtung von Deutschklassen Stunden in entsprechender Höhe zugewiesen wurden, sind diese zusätzlich mit dem Zusatzbedarfsgrund EIN_DK einzutragen.
  2. Einsatz in Randbereichen der Stundentafel der Mittelschule: Der Unterricht wird mit der Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) (Eintragung im oberen Bereich der Matrix) gekennzeichnet.
  3. Vorkurs: Der Einsatz von externem Personal im Vorkurs ist mit der Lehrerstundenart Vorkurs Deutsch oder Vorkurs Sprachförderung (externes Personal eines Kooperationspartners) (Kürzel D_VORK_EPK) zu melden. Die Stunden müssen bei den Summendaten Anzahl LWStd. in Vorkursen (Kürzel VK-LWStd) mitgezählt werden.
  4. Gebundener Ganztag: Die drei Stunden im gebundenen Ganztag der Mittelschulen, in denen externes Personal eingesetzt wird, sind nicht zu melden.

Zur Meldung des externen Personals beachten Sie bitte die Hinweise unter: Externes Personal