Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die nicht eingeschult wurden, müssen laut DSGVO aus ASV gelöscht werden, da eine Datenvorratsspeicherung nicht gestattet ist.
Es sind dennoch Situationen denkbar, in denen Sie eine ORG-Klasse haben könnten: Sie könnten etwa die Schuldaten an ASD hochgeladen haben und nun befürchten, dass bei einem erneutem Einlesen der Meldedaten Schülerdubletten entstehen.
Stellen Sie in diesem Fall unbedingt sicher und zwar, bevor Sie das neue Schuljahr einrichten, dass die ORG-Klasse mit den Rückstellern eine Zielklasse (1. Klasse im Planungsschuljahr) erhält. Andernfalls können sich folgende Sonderfälle ergeben.