Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die nicht eingeschult wurden, müssen laut DSGVO aus ASV gelöscht werden, da die Datenvorratsspeicherung nicht gestattet ist.
Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die nicht eingeschult wurden, müssen laut DSGVO aus ASV gelöscht werden, da die Datenvorratsspeicherung nicht gestattet ist.
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Sollten Sie dennoch eine ORG-Klasse haben, weil Sie vielleicht die Schuldaten an ASD hochgeladen haben und bei erneutem Einlesen der Meldedaten Schülerdubletten entstehen würden, dann stellen Sie, bevor Sie das [[gms:unterrichtsplanung:neues Schuljahr|neue Schuljahr]] einrichten, unbedingt sicher, dass die ORG-Klasse mit den [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller|Rückstellern]] eine Zielklasse (1. Klasse im Planungsschuljahr) erhält. Ansonsten können sich folgende [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller:sonderfaelle|Sonderfälle]] ergeben.
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Es giobt dennoch Situation, in denen Sie eine ORG-Klasse haben könnten: Sie könnten etwa die Schuldaten an ASD hochgeladen haben und nun befürchten, dass bei erneutem Einlesen der Meldedaten Schülerdubletten entstehen.\\
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Stellen Sie in diesem Fall unbedingt sicher und zwar unbedingt, bevor Sie das [[gms:unterrichtsplanung:neues Schuljahr|neue Schuljahr]] einrichten, dass die ORG-Klasse mit den [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller|Rückstellern]] eine Zielklasse (1. Klasse im Planungsschuljahr) erhält. Andernfalls können sich folgende [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller:sonderfaelle|Sonderfälle]] ergeben.