===== Umgang mit "Rückstellern" am Ende des Schuljahres =====
-
Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die zurückgestellt wurden, können entweder
+
Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die nicht eingeschult wurden, müssen laut DSGVO aus ASV gelöscht werden, da eine Datenvorratsspeicherung nicht gestattet ist.\\ \\
-
* aus der ASV wieder gelöscht werden oder
+
Es sind dennoch Situationen denkbar, in denen Sie eine ORG-Klasse haben könnten: Sie könnten etwa die Schuldaten an ASD hochgeladen haben und nun befürchten, dass bei einem erneutem Einlesen der Meldedaten Schülerdubletten entstehen.\\
-
* aus den ersten Klassen in eine [[gms:klassen:klassenarten:gs_organisationsklasse|Organisationsklasse]] versetzt werden, um dort zwischengespeichert zu werden.
+
Stellen Sie in diesem Fall unbedingt sicher und zwar, bevor Sie das [[gms:unterrichtsplanung:neues Schuljahr|neue Schuljahr]] einrichten, dass die ORG-Klasse mit den [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller|Rückstellern]] eine Zielklasse (1. Klasse im Planungsschuljahr) erhält. Andernfalls können sich folgende [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr:vorbereitung:ruecksteller:sonderfaelle|Sonderfälle]] ergeben.
-
+
-
Falls Sie sich für die zweite Möglichkeit entscheiden, achten Sie darauf, dass die Organisationsklasse mit den Rückstellern **keine Jahrgangsstufe, Stundentafel oder Besonderheiten** eingetragen hat.\\
+
-
\\
+
-
{{:gms:jahresabschluss:org.png?700|}}\\
+
-
\\
+
-
So blenden Sie die Organisationsklasse aus der Matrix aus:\\
+
-
\\
+
-
{{:gms:jahresabschluss:org_matrix.png?700|}}\\
+
-
\\
+
-
Haben Sie das neue Schuljahr noch nicht angelegt, folgen Sie bitte der Anleitung zum [[gms:unterrichtsplanung:neues_schuljahr|Einrichten des neuen Schuljahres]].\\
+
-
Bevor Sie das neue Schuljahr anlegen, stellen Sie unbedingt sicher, dass die ORG-Klasse mit den Rückstellern eine Zielklasse erhält (z.B. die neue 1. Klasse).\\
+
-
Ansonsten können sich folgende [[gms:jahresabschluss:gs_zurueckstellungen:sonderfaelle|Sonderfälle]] ergeben.