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Zuweisung der Schüler in den Ü-Klassen durch das Schulamt

Werden Schüler für eine Ü-Klasse durch das Schulamt zugewiesen, so muss dies beim Schüler auf dem Reiter Gastschulgenehmigung vermerkt sein.

Sollte Ihr Schulamt nicht in der Werteliste aufgeführt sein, müssen Sie zunächst die Werteliste pflegen und das Schulamt neu anlegen.

Ist das für die Zuweisung zuständige Schulamt in die Werteliste vorhanden oder eingepflegt worden, melden Sie sich als Benutzer mit Schulleitungsrechten an. Rufen Sie das Modul Schüler auf und überprüfen Sie die Grunddaten.

Wechseln Sie in den Reiter Gastschulgenehmigung. Tragen Sie die Zuweisung ein.