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gms:klassen:klassenarten:ms_deutschklasse [11.05.2024 16:42] volker.knuepfinggms:klassen:klassenarten:ms_deutschklasse [16.05.2024 14:01] (aktuell) volker.knuepfing
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 3 - Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind gemäß Art. 47 Abs. 1 BayEUG verpflichtet, am Ethikunterricht oder am Islamischen Unterricht teilzunehmen. \\ 3 - Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind gemäß Art. 47 Abs. 1 BayEUG verpflichtet, am Ethikunterricht oder am Islamischen Unterricht teilzunehmen. \\
  
-4 - In dem ausgewiesenen Fachbereich ist sowohl die Einrichtung eines Unterrichtsangebotes in nur einem Fach als auch die Umsetzung epochaler Formen von zwei oder mehreren Fächern möglich. Die Entscheidung hierüber trifft die Schule (z.B. 5 Std. in Jgst. 7 aus ES, T und WiK wie in der Regelklasse oder 4 Std. T und 1 Std. WiK; in den Jgst. 8 und 9 soll sich das Angebot an den 4 Wochenstunden der Regelklassen orientieren).\\+4 - In dem ausgewiesenen Fachbereich ist sowohl die Einrichtung eines Unterrichtsangebotes in nur einem Fach als auch die Umsetzung epochaler Formen von zwei oder mehreren Fächern möglich (als Fach G+ lassen sich alle Fächer des Fachbereichs bündeln; mögliche Einzelfächer GPG, NT, Inf stehen für epochale Verwendung zur VerfügungDies betrifft auch die berufsorientierenden Wahlpflichtfächer ES, T und WiK.) Die Entscheidung hierüber trifft die Schule (z.B. 5 Std. in Jgst. 7 aus ES, T und WiK wie in der Regelklasse oder 4 Std. T und 1 Std. WiK; in den Jgst. 8 und 9 soll sich das Angebot an den 4 Wochenstunden der Regelklassen orientieren).\\
  
 5  - Beim Wahlfachbereich handelt es sich um ein optionales Zusatzangebot für Schülerinnen und Schüler der Deutschklasse, welches je nach den organisatorischen und pädagogischen Erfordernissen und Möglichkeiten der einzelnen Schule ausgestaltet werden kann. Ein festgelegter Umfang oder Fächerkanon bestehen hier nicht. Die Teilnahme am Wahlfachangebot seitens der Schülerinnen und Schüler richtet sich nach Art. 50 Abs. 2 Satz 3 BayEUG. \\ 5  - Beim Wahlfachbereich handelt es sich um ein optionales Zusatzangebot für Schülerinnen und Schüler der Deutschklasse, welches je nach den organisatorischen und pädagogischen Erfordernissen und Möglichkeiten der einzelnen Schule ausgestaltet werden kann. Ein festgelegter Umfang oder Fächerkanon bestehen hier nicht. Die Teilnahme am Wahlfachangebot seitens der Schülerinnen und Schüler richtet sich nach Art. 50 Abs. 2 Satz 3 BayEUG. \\
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   * Auf dem //Reiter Stammdaten// - Klassenart //DK- Deutschklasse//   * Auf dem //Reiter Stammdaten// - Klassenart //DK- Deutschklasse//
   * Auf dem //Reiter Klassengruppen// - Ausbildungsr./Bildungsg. MS_DK -  MS_DeutschKlasse und Basisstundentafel GMS_DK - GMS_Deutschklasse   * Auf dem //Reiter Klassengruppen// - Ausbildungsr./Bildungsg. MS_DK -  MS_DeutschKlasse und Basisstundentafel GMS_DK - GMS_Deutschklasse
 +  * Legen Sie über die //Modulbezogenen Funktionen// Klassengruppen für jede Jahrgangsstufe der DK an, also je eine Klassengruppe pro Jahrgangsstufe (z.B. DK7, DK8 und DK9). Verfahren sie beim Anlegen der Klassengruppe [[gms:klassen:klassenarten:gs_deutschklasse|wie in der DK1-4]]
  
-Kontrolle der Stundentafel (//Datei / Schüler / Fächerwahl//). Finden Sie dort nicht alle in der oben angegebenen gültigen Fächer, so müssen diese im Fächermodul möglicherweise noch freigegeben werden.+Kontrolle der Stundentafel (//Datei / Schüler / Fächerwahl//). Finden Sie dort nicht alle in der oben angegebenen gültigen Fächer (DaZ, G+ und KBW), so müssen diese im Fächermodul möglicherweise noch freigegeben werden.
   * Aktivieren Sie dort //in der Matrix verwenden// für das jeweilige Fach und weisen Sie anschließend in der Matrix dem Fach die oben genannte Anzahl der Stunden und eine Lehrkraft zu. Eine DK muss z.B. immer Deutsch als Zweitsprache haben.   * Aktivieren Sie dort //in der Matrix verwenden// für das jeweilige Fach und weisen Sie anschließend in der Matrix dem Fach die oben genannte Anzahl der Stunden und eine Lehrkraft zu. Eine DK muss z.B. immer Deutsch als Zweitsprache haben.
  
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 ==== 3. Mittelschulen mit DK 5/6 und DK 7-9 ==== ==== 3. Mittelschulen mit DK 5/6 und DK 7-9 ====
  
-Mittelschulen, die bisher Deutschklassen von den Jahrgangsstufen 5-9 angeboten haben und Jahrgangsübergreifende Gruppen z.B. zwischen den Klassen DK6 und DK7 gebildet haben, können dies weiterhin tun. Die Schule kann hierzu verwandte Fächer wie G+ und WiB (aus der Stundentafel der DK 7-9) und INGW (aus der Stundentafel der DK 5/6) in einer gemeinsamen Gruppe unterrichten. +Mittelschulen, die bisher Deutschklassen von den Jahrgangsstufen 5-9 angeboten haben und jahrgangsübergreifende Gruppen z.B. zwischen den Klassen DK6 und DK7 gebildet haben, können dies weiterhin tun. Die Schule kann hierzu verwandte Fächer wie G+ und WiB (aus der Stundentafel der DK 7-9) und INGW (aus der Stundentafel der DK 5/6) in einer gemeinsamen Gruppe unterrichten.