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Deutschklasse für Kinder und Jugendliche mit nicht-deutscher Muttersprache in der Mittelschule - Jahrgangsstufe 7-9

Deutschklassen werden nach MSO §10 Abs. 1 vom zuständigen Staatlichen Schulamt eingerichtet. Bei der Planung zu Beginn eines Schuljahres sollen mögliche Schülerzugänge während des Schuljahres berücksichtigt werden. Die Deutschklasse kann als ergänzende Sprachfördermaßnahme einen sinnvollen Einstieg in das bayerische Schulsystem darstellen und im besten Fall zu einer Brücke zum regulären Unterricht werden.

1. Deutschklasse - Mittelschule Jgst. 7-9, Stundentafel


Bestimmungen zur Stundentafel

1 - Alternativ zum Unterricht in eigenständigen Lerngruppen kommt – mit Ausnahme des Unterrichts im Fach Deutsch als Zweitsprache – grundsätzlich auch die regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht in Betracht (z.B. über eine Koppel mit einer Regelklasse der gleichen Jahrgangsstufe). Die Schule kann entsprechend der Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (insbesondere Alter, Vorkenntnisse) mit Ausnahme des Fachs Deutsch als Zweitsprache hinsichtlich der Fächer und der Stundenanteile Verschiebungen innerhalb der Stundentafel vornehmen (z.B. Stundenanteile der einzelnen Fächer erhöhen oder vermindern). Die Ausweisung einzelner Fächer erfolgt gemäß den organisatorischen und pädagogischen Erfordernissen und Möglichkeiten der einzelnen Schule. (Es ist auch möglich ein Fach zu Gunsten eines anderen nicht anzubieten, z.B. die 1 Stunde WiB dem Fach KBW oder G+ zuzuschlagen) Pflichtfächer sind in ASV im Fächermodul anzulegen und in der Matrix zu erfassen.

2 - In den Fächern Kulturelle Bildung und Werterziehung sowie Sprach- und Lernpraxis kann die Schule bei der Organisation und Durchführung Kooperationspartner oder andere Dritte einbeziehen; die Zustimmung des Schulaufwandsträgers ist erforderlich, soweit er betroffen ist.

3 - Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind gemäß Art. 47 Abs. 1 BayEUG verpflichtet, am Ethikunterricht oder am Islamischen Unterricht teilzunehmen.

4 - In dem ausgewiesenen Fachbereich ist sowohl die Einrichtung eines Unterrichtsangebotes in nur einem Fach als auch die Umsetzung epochaler Formen von zwei oder mehreren Fächern möglich (als Fach G+ lassen sich alle Fächer des Fachbereichs bündeln; mögliche Einzelfächer GPG, NT, Inf stehen für epochale Verwendung zur Verfügung. Dies betrifft auch die berufsorientierenden Wahlpflichtfächer ES, T und WiK.) Die Entscheidung hierüber trifft die Schule (z.B. 5 Std. in Jgst. 7 aus ES, T und WiK wie in der Regelklasse oder 4 Std. T und 1 Std. WiK; in den Jgst. 8 und 9 soll sich das Angebot an den 4 Wochenstunden der Regelklassen orientieren).

5 - Beim Wahlfachbereich handelt es sich um ein optionales Zusatzangebot für Schülerinnen und Schüler der Deutschklasse, welches je nach den organisatorischen und pädagogischen Erfordernissen und Möglichkeiten der einzelnen Schule ausgestaltet werden kann. Ein festgelegter Umfang oder Fächerkanon bestehen hier nicht. Die Teilnahme am Wahlfachangebot seitens der Schülerinnen und Schüler richtet sich nach Art. 50 Abs. 2 Satz 3 BayEUG.

6 - Im Wahlfachbereich können die Schulen auch spezielle Kurse oder Angebote für die Deutschklassen bereitstellen. Hierunter zählen z. B. Kurse zur „Sprach- und Lernpraxis“ für eine flexible Sprach- und Lernförderung sowie weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Bei der Sprach- und Lernpraxis handelt es sich um ein den Unterricht ergänzendes Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Deutschklassen und wird in ASV/ASD nicht abgebildet.

Zusätzliche, notwendige Unterrichtsangebote - Schüler aus Deutschklassen erwerben keine (weiteren) Kenntnisse in Englisch. Dieser Nachteil kann durch Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Englisch für tatsächlich interessierte und begabte Schüler ausgeglichen werden. In analoger Weise verfährt man, wo es notwendig und nicht anderweitig lösbar ist, bei „Nachführkursen“ in Mathematik, vereinfachter Ausgangsschrift, Druckschrift, etc. Die Staatlichen Schulämter haben die Möglichkeit und die Aufgabe, im Rahmen der Planungsarbeit für das neue Schuljahr die einzelnen Schulen mit einer auf ihre konkrete Situation und Bedarfslage abgestimmten Unterrichtsstundenzahl gerecht zu versorgen. Dabei sind auch die Arbeitsgemeinschaften zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: Die Zusatzbedarfsgründe „Einrichtung von Deutschklassen“ (Kürzel EIN_DK), „Einrichtung von Deutschklassen (ext. Personal)“ (Kürzel EIN_DK_EPK) und „Gruppen zur Alphabetisierung“ (Kürzel GRU_ALPHA) dürfen nur im Umfang des zugewiesenen Stundenbudgets verwendet werden. Unabhängig von den zugewiesenen Stunden ist es aber möglich, alle Klassen, bei denen es sich um Deutschklassen handelt, mit der Klassenart „Deutschklasse“ (Kürzel DK) zu melden. Mittelschulen, die eine Deutschklasse einrichten, brauchen ab dem SJ 2024/25 keinen Eintrag ins Schulprofil mehr. Bereits vorhandene Einträge werden aus dem Dienststellenverzeichnis gelöscht, ohne dass die Schule selbst tätig werden muss.

2. Anpassungen in ASV zur Einrichtung einer Deutschklasse DK 7-9

Im Modul Klassen beim Neuanlage einer Deutschklasse (DK):

  • Auf dem Reiter Stammdaten - Klassenart DK- Deutschklasse
  • Auf dem Reiter Klassengruppen - Ausbildungsr./Bildungsg. MS_DK - MS_DeutschKlasse und Basisstundentafel GMS_DK - GMS_Deutschklasse
  • Legen Sie über die Modulbezogenen Funktionen Klassengruppen für jede Jahrgangsstufe der DK an, also je eine Klassengruppe pro Jahrgangsstufe (z.B. DK7, DK8 und DK9). Verfahren sie beim Anlegen der Klassengruppe wie in der DK1-4

Kontrolle der Stundentafel (Datei / Schüler / Fächerwahl). Finden Sie dort nicht alle in der oben angegebenen gültigen Fächer (DaZ, G+ und KBW), so müssen diese im Fächermodul möglicherweise noch freigegeben werden.

  • Aktivieren Sie dort in der Matrix verwenden für das jeweilige Fach und weisen Sie anschließend in der Matrix dem Fach die oben genannte Anzahl der Stunden und eine Lehrkraft zu. Eine DK muss z.B. immer Deutsch als Zweitsprache haben.

Im Modul Schüler:

  • Während dem Verbleib des Schülers in der DK7-9 wird die Fremdsprachenfolge ausgesetzt. Hat der Schüler in der schulartübergreifenden DK5/6 Englisch als Pflichtfach erhalten, so ist der Stand auf dem Reiter Laufbahn die Einträge für Fremdsprachenfolge mit einem VON / BIS Eintrag einzufrieren. Wechselt der Schüler später in eine Regelklasse und erhält wieder Unterricht in Englisch, ist der BIS-Eintrag wieder zu löschen und die Fremdsprachenfolge fortzusetzen.

3. Mittelschulen mit DK 5/6 und DK 7-9

Mittelschulen, die bisher Deutschklassen von den Jahrgangsstufen 5-9 angeboten haben und jahrgangsübergreifende Gruppen z.B. zwischen den Klassen DK6 und DK7 gebildet haben, können dies weiterhin tun. Die Schule kann hierzu verwandte Fächer wie G+ und WiB (aus der Stundentafel der DK 7-9) und INGW (aus der Stundentafel der DK 5/6) in einer gemeinsamen Gruppe unterrichten.