Benutzer-Werkzeuge


Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe



Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
gms:klassen:klassenarten:ms_m_klasse [22.12.2017 13:25] – [Abbildung in ASV] matthias.flurlgms:klassen:klassenarten:ms_m_klasse [22.03.2018 18:40] maschu
Zeile 1: Zeile 1:
-====== M-Klasse ======+~~NOTOC~~ 
 +===== M-Klasse =====
  
  
Zeile 8: Zeile 9:
  
  
-===== Rechtliche Grundlagen =====+==== Rechtliche Grundlagen ====
  
   * M-Klassen gibt es nach Nach Art. 92 (3) BayEUG an Mittelschulen, die mindestens die Jahrgangsstufen 7 – 9 führen, als Zug, Klassen oder Kurse   * M-Klassen gibt es nach Nach Art. 92 (3) BayEUG an Mittelschulen, die mindestens die Jahrgangsstufen 7 – 9 führen, als Zug, Klassen oder Kurse
   * Mittlerer-Reife-Zug (KMS vom 6.5.2003 Nr. IV.2-5S 7502-4. 12 203) von Jahrgangsstufe 7 – 10   * Mittlerer-Reife-Zug (KMS vom 6.5.2003 Nr. IV.2-5S 7502-4. 12 203) von Jahrgangsstufe 7 – 10
   * Mittlere-Reife-Klassen in allen Jahrgangsstufen möglich   * Mittlere-Reife-Klassen in allen Jahrgangsstufen möglich
-  * Mittlere-Reife-Kurse sind in 7. Und 8. Jahrgangsstufe anzubieten, wenn die Schule keine Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 7 und 8 führt und nicht im Einzugsbereich von Mittlere-Reife-Klassen der Jahrgangsstufe 7 und 8 liegt. Beim Übertritt in die M9 sind dann die dann die Aufnahmebedingungen zu erfüllen +  * Mittlere-Reife-Kurse sind in 7. und 8. Jahrgangsstufe anzubieten, wenn die Schule keine Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 7 und 8 führt und nicht im Einzugsbereich von Mittlere-Reife-Klassen der Jahrgangsstufe 7 und 8 liegt. Beim Übertritt in die M9 sind dann die Aufnahmebedingungen zu erfüllen 
-  * Besonderheit: Bei einer Teilnahme am QU können die Schüler (die Erziehungsberechtigten) wählen, ob die Teilnahme nach § 54 VSO (die Noten des Zwischenzeugnisses werden als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht) oder nach § 59 VSO (die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden nicht mit einbezogen, wie bei Externen).+  * Besonderheit: Bei einer Teilnahme am QA können die Schüler (die Erziehungsberechtigten) wählen, ob die Teilnahme nach § 54 VSO (die Noten des Zwischenzeugnisses werden als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht) oder nach § 59 VSO (die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden nicht mit einbezogen, wie bei Externen).
  
  
-====== Abbildung in ASV ======+==== Abbildung in ASV ====