In den Mittlere-Reife-Klassen werden die SchülerInnen auf „höherem Leistungsniveau“ unterrichtet. Zum Übertritt ist ein für die einzelnen Jahrgangsstufen (siehe KMS vom 6.5.2003 Nr. IV.2-5S 7502-4. 12 203) festgelegter Notendurchschnitt zu erreichen. Als Abschluss wird der „Mittlere Schulabschluss“ der Mittelschule angestrebt, die Teilnahme am QA ist freiwillig.
Rechtliche Grundlagen
M-Klassen gibt es nach Nach Art. 92 (3) BayEUG an Mittelschulen, die mindestens die Jahrgangsstufen 7 – 9 führen, als Zug, Klassen oder Kurse
Mittlerer-Reife-Zug (KMS vom 6.5.2003 Nr. IV.2-5S 7502-4. 12 203) von Jahrgangsstufe 7 – 10
Mittlere-Reife-Klassen in allen Jahrgangsstufen möglich
Besonderheit: Bei einer Teilnahme am QA können die Schüler (die Erziehungsberechtigten) wählen, ob die Teilnahme nach § 54 VSO (die Noten des Zwischenzeugnisses werden als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht) oder nach § 59 VSO (die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden nicht mit einbezogen, wie bei Externen).
Im Modul Klassen ist auf dem Reiter Stammdaten bei der Klassenart MK für M-Zug und M-Klassen zu wählen.
Sollte es innerhalb einer Regel-Klasse einen M-Kurs geben, ist eine M-Klassengruppe einzurichten. Beim Reiter Klassengruppen bei der entsprechenden Gruppe ist dann bei der Ausbildungsrichtung MS_M und die Basisstundentafel MS_M auszuwählen.