Art. 32a BayEUG: „Die Mittelschulen sind so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Die Mittelschulen sollen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 mehrzügig geführt werden.“
Art. 49 BayEUG: „Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden.“
Die Regelklasse ist also die normale Klasse, in der alle Schüler dem Alter entsprechend eingeteilt sind. (vgl. Art. 37 BayEUG)
Unterrichtsorganisation
Besonderheiten
KMS 3.3.2009
Wählt ein ausländischer Schüler in einer deutschen Regelklasse für den Qualifizierenden Abschluss das Fach Deutsch als Zweitsprache anstelle von Deutsch, so gilt in diesem Falle seine bisherige Deutschnote als Jahresfortgangsnote auch für Deutsch als Zweitsprache, sofern er nicht einen Deutschförderkurs bzw. eine Deutschförderklasse besucht hat.
Vollzeitschulpflichtige Schüler aus anderen Schularten (Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule) treten nach Schuljahresabschluss im Normalfall in die Regelklasse der nächst höheren Jahrgangsstufe der Mittelschule über.
Ein Wechsel von der M-Klasse in die Regelklasse der gleichen Jahrgangsstufe ist möglich, hierzu ist eine Antragsstellung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
KMS 5.4.2002
In den Regelklassen der 8. Jahrgangsstufe der Mittelschule kann bis zu einem Fünftel der Unterrichtszeit für betriebliche Praktika genutzt werden.
Die Regelklasse der Mittelschule wird in ASV folgendermaßen eingetragen:
Wählen Sie im Modul Klassen auf dem Reiter Stammdaten die Klassenart Regelklasse.
Die Klassengruppen der Klasse erhalten als Ausbildungsrichtung den Eintrag MA_Regel und verwenden die Basisstundentafel der Mittelschule.