[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-32a|Art. 32a BayEUG]]: „Die Mittelschulen sind so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Die Mittelschulen sollen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 mehrzügig geführt werden.“
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„Die Mittelschulen sind so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Die Mittelschulen sollen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 mehrzügig geführt werden.“
[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-49|Art. 49 BayEUG]]: „Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden.“
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„Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden.“
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Die Regelklasse ist also die normale Klasse, in der alle Schüler dem Alter entsprechend eingeteilt sind. ([[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-37|vgl. Art. 37 BayEUG]])
Die Regelklasse ist also die normale Klasse, in der alle Schüler dem Alter entsprechend eingeteilt sind. ([[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-37|vgl. Art. 37 BayEUG]])