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Plausiprüfungen zum Arbeitszeitkonto

Kriterien für PL:

  • Meldende DST ist Grundschule
  • Meldende DST ist Stammschule der Lehrkraft
  • AZK wird nicht mit 1 Stunde aufgebaut, d. h. in ASV ist keiner der folgenden Einträge vorhanden:
  1. au/an mit-1/+1 (falls gleichzeitig angespart noch ein altes AZK ausgeglichen wird) oder
  2. an mit +1 (falls nur angespart wird).
  • Lehrkraft ist zwischen 02.08.1963 bis 01.08.1970 geboren → muss jährlich angepasst werden!
  • Dienstherr: by (Freistaat Bayern)
  • Rechtsverhältnis: bl (Beamter auf Lebenszeit) oder au (Angestellter unbefristet)
  • Lehramt abgel. Prüfung (oder 2. Lehramt): LA Grundschulen
  • Beschäftigungskategorie: vz (Vollzeit), tz (Teilzeit) oder wh (weniger als Hälfte).
  • Falls Lehrkraft den Teilzeitgrund te (Teilzeit in Elternzeit) hat, muss der Beschäftigungsumfang < 3/4 von Vollzeit, d. h. < 21 Stunden sein.
  • Lehrkraft hat bei Teilzeitgrund nicht den Eintrag „teildienstfähig“.
  • Bei Grad der Behinderung ist ein Wert von < 30 % eingetragen.
  • Lehrkraft hat keine Ermäßigung der UPZ wegen vorübergehend eingeschränkter Dienstfähigkeit (d. h. es gibt keinen Eintrag bei „Längerfristiger Ausfall“, der sich mit dem Stichtag überschneidet) und keinen Eintrag Rekonvaleszenz bei Ermäßigung.
  • Es muss gelten: („Abordnungen an nichtschulische DST“ + „EAS ohne GS“) / („DST-bezogene Verbrauchsstunden“) < 50 % („ASD-Sicht“). In ASV lässt sich dies berechnen durch die Formel: („EAS an Schulen ungleich GS„ + „Abordnungen an nichtschul. Dienststellen“) / „HatStunden“ < 50 %, wobei für den Zähler, also die Summe der Stunden, die nicht an der GS abgeleistet werden, gilt: