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Heilpädagogische Förderlehrer und Heilpädagogische Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen

Heilpädagogische Förderlehrer und Heilpädagogische Unterrichtshilfen werden für inklusive Maßnahmen an Grund- und Mittelschulen eingesetzt. Das Schulprofil Inklusion muss hierfür nicht zwingend vorliegen.

Als mögliche Stammschulen der Lehrkraft kommen folgende Schularten in Frage: FZ, RSF, WSF, BSF, SKR, BFF oder FOF.

Erfassung in ASV

Als Stammschule wird die entsprechende Förderschule (FZ, RSF, WSF, BSF, SKR, BFF oder FOF) eingetragen. Von der Förderschule werden die Lehrkräfte mit Einsatz andere Schule gemeldet.
Für die Meldung der Grund- und Mittelschulen stehen der Zusatzbedarfsgrund HFL u. HPU an GMS (Kürzel HEILPÄD) und die Lehrerstundenart Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF) der Kategorie Pflege, Förderung, Betreuung zur Verfügung.

Falls es sich um einen Einsatz der HFL oder HPU im Unterricht mit Schülerzuordnung handelt, so ist der Zusatzbedarfsgrund HEILPÄD zu verwenden:



Ist eine Schülerzuordnung nicht möglich, so wird bei der Lehrkraft die Lehrerstundenart HPF ausgewählt:


Die Verwendung des Zusatzbedarfsgrunds bzw. der Lehrerstundenart haben zur Folge, dass die entsprechenden Stunden als nicht budgetrelevant erfasst werden.