Das Lehramt (1) kann wie auch 2.Lehramt und die kirchliche Lehrerlaubnis übernommen werden. In ASV müssen Sie nach der Übernahme die zugeordnete Schulart (2) überprüfen, die normalerweise aber automatisch gesetzt wird. Es kann zum Beispiel auch vorkommen, dass eine Lehrkraft mit Lehramt Gymnasium an einer Mittelschule unterrichtet.