Die Schulnummer, die Ihnen zum Abgleich angeboten wird, ist gleich der Stammschule der Lehrkraft. Diese Änderung kann auch nur von der Stammschule vorgenommen werden. Wenn Sie hier eine falsche Schulnummer übernehmen, verlieren Sie eventuell das Bearbeitungsrecht der Lehrkraft. Bei neuen Lehrkräften, die Sie nur komplett übernehmen können, wird automatisch Ihre Schule als Schulnummer gesetzt, unabhängig davon, was im Änderungsdatensatz enthalten ist.