* Nach bestandener Prüfung erhalten die Schüler ein Abschlusszeugnis
* Nach bestandener Prüfung erhalten die Schüler ein Abschlusszeugnis
==== Quali ====
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* Der QA ist eine besondere Leistungsfestellung. Die SuS erhalten ein separates Zeugnis. In ASV eingetragene Noten werden in das Zeugnis "Zeugnis MS Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss" automatisch übernommen. \\ ASV druckt alle SuS aus, die den QA bestanden haben \\ [Anmerkung KLH: 1 Original, 2 Zweitschriften jeweils unterschrieben und gesiegelt]
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* Der QA ist eine besondere Leistungsfestellung. Die SuS erhalten ein separates Zeugnis. In ASV eingetragene Noten werden in das Zeugnis "Zeugnis MS Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss" automatisch übernommen. ASV druckt alle SuS aus, die den QA bestanden haben \\ [Anmerkung KLH: 1 Original, 2 Zweitschriften jeweils unterschrieben und gesiegelt]
* Schüler, die am QA teilgenommen, diesen aber nicht bestanden haben: Hier wird die in den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führt. (MSO § 26, 2)\\ Vermerk im Zeugnis: „Im Fach/In den Fächern. . . hat er/sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen." Bei diesen Schülern kann die in der Projektprüfung erzielte Note in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt werden: „Die Schülerin/der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt: ____“. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
* Schüler, die am QA teilgenommen, diesen aber nicht bestanden haben: Hier wird die in den Prüfungsfächern jeweils erzielte Gesamtnote in das Abschluss- oder Jahreszeugnis aufgenommen, soweit sie nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führt. (MSO § 26, 2)\\ Vermerk im Zeugnis: „Im Fach/In den Fächern. . . hat er/sie sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen." Bei diesen Schülern kann die in der Projektprüfung erzielte Note in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt vermerkt werden: „Die Schülerin/der Schüler hat sich einer Projektprüfung unterzogen und folgende Note erzielt: ____“. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung trifft der Vorsitzende der Feststellungskommission im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
* das "Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss (externe)" für externe Quali-Bewerber (Quali nicht bestanden aber mir Durchschnitt <= 4,0; dadurch haben diese den MS-Abschluss erhalten) mit 5 Prüfungsnoten nach § 21 (7) MSO.
* das "Abschlusszeugnis erfolgreicher MS-Abschluss (externe)" für externe Quali-Bewerber (Quali nicht bestanden aber mir Durchschnitt <= 4,0; dadurch haben diese den MS-Abschluss erhalten) mit 5 Prüfungsnoten nach § 21 (7) MSO.