Eintragungshilfen bei Flüchtlingen im mindestens 2. Beschulungsjahr in Deutschland
Im Modul Schüler müssen insbesondere die Reiter Schuljahr (z.B. 2020/21) und Ein-/Austritt beachtet werden.
Reiter Ein-/Austritt
Ist der Schüler schon im Vorjahr an die Schule gekommen, bekommt er als Eintragung im Feld
Schulbesuch am 01.10.xx den Wert
GS oder
MS (1).
Dann muss auch die Jahrgangsstufe des Vorjahres angegeben sein (2).
Wiederholt der Schüler, muss unter dem Reiter Schuljahr (z.B. 2020/21) als Wiederholungsgrund zwingend F oder P eingetragen werden.
Reiter Schuljahr (z.B. 2020/21)
Als Wiederholung muss bei Schulbesuch
GS/
MS unter
Grund f. wiederholten Besuch P oder
F eingegeben werden, falls eine Wiederholung vorliegt.
Falls keine Wiederholung vorliegt, bleibt das Feld Grund f. wiederholten Besuch leer.