Hier finden Sie die Vorgehensweise zur Eintragung von Flüchtlingen mit bekannter oder lückenhafter Schullaufbahn. Eine ausführliche Dokumentation zur Ausländerbeschulung finden Sie in der Doku Ausländerbeschulung (insbesondere rechtl. Grundlagen).
Grundsätzlich müssen immer passende Beschulungen unter dem Reiter „Ein/Austritt“ mit entsprechenden möglichen Wiederholungsgründen (Reiter mit dem aktuellen Schuljahr, z.B. 2020/21) in Beziehung gesetzt werden:
Wenn der Schulbesuch vor Eintritt GS oder MS war, sind mögliche Werte für die Wiederholungsart P(flicht) oder F(reiwillig).
Wenn der Schulbesuch vor Eintritt AL (Zuzug Ausländer) war, ist ein möglicher Wert für eine Wiederholung S(onstiger Grund).
Wenn der Schulbesuch vor Eintritt SO (keine Schule (sonstige Gründe)) war, bleibt das Feld Grund f. wiederh. Besuch leer.