Das Merkmal „Gastschüler/Schülerstatus“ befindet sich auf dem Reiter des aktuellen Schuljahres (z.B. 2020/21).
Lt. Art. 43 BayEUG können Schüler aus „zwingenden persönlichen Gründen“ eine Schule außerhalb des eigenen Sprengels besuchen (vgl. auch §§4 GrSO und MSO).
Art. 43 (2) BayEUG:
Das Staatliche Schulamt kann Schüler einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel zuweisen
Bestehen in einer Gemeinde mehrere Grundschulen, kann das Schulamt im Benehmen mit der Gemeinde zur Bildung möglichst gleich starker Klassen für die Dauer von bis zu sechs Jahren auch einzelne Schüler einer benachbarten Grundschule zuweisen. Dies gilt nicht, soweit ein gemeinsamer Sprengel nach Art. 32a Abs. 7 Satz 1 BayEUG gebildet ist.
Auf das Feld Gastschüler/Schülerstatus (Reiter Schuljahr) greift u.a. der Bericht „Gastschüler“ zu.
Ein genehmigter Gastschulbesuch wird im Modul Schüler auf dem Reiter Schuljahr 20xx/xx im Maskenelement Gastschulverhältnis gepflegt.
Für die Übermittlung der Unterrichtssituation ist die Anlage eines Grundsprengels zwingend erforderlich. Beim Schuljahreswechsel nimmt ASV auf Basis des bestehenden Grundsprengels eine automatische Besetzung des Attributs Sprengelschüler vor (die bei Bedarf korrigiert werden muss).
Diese Einträge richten sich nur nach der Vorgabe durch den definierten Schulsprengel. Dieser wird mit Anlegen des Schuljahres festgeschrieben. Das Gastschulverhältnis jedoch lässt sich im Reiter, der das aktuelle Schuljahr beim Schüler anzeigt, ändern. Berichte verwenden nur diese Angabe, die auch angepasst werden kann.
In Grund- und Mittelschulen kann bei einer Zuweisung durch das Schulamt das Gastschulverhältnis im Reiter Gastschulgenehmigung eingepflegt werden.
Für die Einpflege muss die entsprechende Werteliste (Schulamt) vom Administrator um die benötigten Schulämter ergänzt werden.
Beispiel: Zuweisung durch Schulamt im Reiter Gastschulgenehmigung:
Die beschriebene Erfassung der Gastschulgenehmigung ist keine Voraussetzung für die Übermittlung der US.
Grundsätzlich hat ein Verbund einen gemeinsamen Sprengel, innerhalb eines Verbundes gibt es keine Gastschulverhältnisse. Daher müssen alle Orte des Schulverbunds als Schulsprengel erfasst werden, damit die Schüler aus den Schulverbundsorten „Sprengelschüler“ werden (vgl. Grundsprengel in Datei / Schulische Daten / Grundsprengel).