Die inklusive Schule nach Art. 30b BayEUG beinhaltet
Bei den MSD-Stunden handelt es sich um Lehrerstundenarten am Förderzentrum (FZ). Diese Stunden müssen von der Schule (GS oder MS), an der der MSD eingesetzt ist, nicht gemeldet werden.
Bei den Profilstunden Inklusion handelt es sich um Stundenkontingente an Schulen mit Schulprofil Inklusion. Diese Stunden werden im Gegensatz zu den MSD-Stunden von Sonderpädagogen gegeben, welche an die GS oder MS abgeordnet sind. Daher müssen diese Stunden auch gemeldet werden.
(…) Schulen, denen von der Schulaufsicht (jeweilige Regierung) das Schulprofil Inklusion zuerkannt wird, erhalten, solange mindestens 10 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Schule unterrichtet werden, als Grundausstattung als ganzjährige personelle Unterstützung eine Lehrkraft für Sonderpädagogik im Umfang von mindestens 13 Lehrerstunden (und bis zu 10 zusätzliche Lehrerstunden (Lehramt Grundschule, Hauptschule/ Mittelschule oder Volksschule bzw. Förderlehrer)).
Durch die Produktivsetzung der Förderschulen ist es erforderlich, dass die jeweiligen Einsatzschulen, an die Sonderpädagogen für Inklusionsstunden abgeordnet sind, deren Einsatz pflegen müssen. Der Abordnungsumfang beträgt derzeit mindestens 13 Stunden je nach Profilschule.
Seit der US 2020 müssen die Förderschulen die entsprechenden Stunden als „Unterricht an anderer Schule“ pflegen und die Einsatzschulen (GMS) müssen den Einsatz als für sie nicht budgetrelevante Stunden verbuchen.
Hierzu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Hinzu kommen können laut KMS III.3-BS7306.7/16/1 bis zu 10 zusätzliche Lehrerstunden. Hierbei handelt es sich um Stunden für Lehrkräfte mit Lehramt GS, HS/MS/VS oder FöL. Diese Stunden werden mit dem Zusatzbedarfsgrund INK Inklusion oder den budgetrelevanten Lehrerstunden INK Förderung Inklusion erfasst.
Eintragung der zusätzlichen Inklusionsstunden in GMS.
Hinweis: Insbesondere sind diese Stunden nicht für die abgeordneten Sonderpädagogen vorgesehen.