In ASV ist es möglich, auf Basis von amtlichen Fächern auch schuleigene Fächer wie z.B. Instrumentalunterricht, Klettern, Mädchenfußball etc. zu definieren. Dies hat den Vorteil, dass im Besonderen Unterricht mit „sprechenden“ Fachbezeichungen gearbeitet werden kann, während bei der UP/US automatisch der jeweils amtliche Fachschlüssel an das StMUK übermittelt wird. Ein Fach kann nur dann als Besonderer Unterricht eingetragen werden, wenn es über den Menüpunkt Einstellungen entsprechend gekennzeichnet wurde. Bei der Eingabe von Besonderem Unterricht in der Liste Besonderer Unterricht bzw. beim Lehrer im Reiter der Einsatzschule ist neben dem Fachbezeichner und der Stundenzahl unbedingt die Unterrichtsart (UArt) aufzuführen.
Bitte beachten Sie beim Anlegen eines Faches im Besonderen Unterricht, dass ASV als UArt den Eintrag w für Wahlunterricht vorbelegt. Wählen Sie daher ein anderes Kürzel (siehe Tabelle), wenn der neue Eintrag kein Wahlunterricht ist.
Im Besonderen Unterricht der Grund- und Mittelschulen wurde zum 1.8.2020 für den Förderunterricht die Unterrichtsart mit Schlüssel f ergänzt. Dieser ersetzt die getrennte Erfassung nach besonderem Förderunterricht gemäß §7 (5) GrSO (Schlüssel g) bzw. §9 (9) MSO (Schlüssel h).
p – Pflichtunterricht (wird in der Regel in der Matrix geführt)
x – Wahlpflichtunterricht (wird in der Regel in der Matrix geführt)
w – Wahlunterricht (vorbelegt durch ASV)
f – Förderunterricht
a – Arbeitsgemeinschaft
Zur Wahl der korrekten Unterrichtsart im Besonderen Unterricht helfen Ihnen folgende Hinweise:
Beschreibung | Fächer | Bemerkung | Unterrichtsart | Schulart |
---|---|---|---|---|
Pflichtunterricht | alle Fächer im Rahmen von Stunden des gebundenen Ganztags (GGT_45) | Priorität hat hier die Eintragung in der Matrix | p | GS/MS |
Wahlpflichtunterricht | x | |||
Wahlunterricht | Mu, Ku, Te, WiK (Wi), ES (So) | sofern nicht als Wahlpflichtfach belegt, vgl. MSO §11 Anlage 1 | w | nur MS |
IdiG (Inf), BuF, WG, Mu+Ku (10. Jgst.) | vgl. MSO §11 Anlage 1 | |||
Arbeitsgemeinschaft | LAG (sonstige Lebensbezogene Arbeitsgemeinschaft), beliebiges Fach oder Ableitung daraus | Wichtig: Passen Sie die Spalte Kurzbezeichner unbedingt mit einer aussagekräftigen Benennung an, da diese nach ASD übermittelt wird und vom Schulamt einsehbar ist. | a bzw. f | GS/MS |
Je nach Schwerpunkt entscheidet der Schulleiter, ob eine AG mit Unterrichtsart a oder f gekennzeichnet wird. | ||||
bes. FöU gemäß §7 (5) GrSO | D, M, Ableitung aus beliebigem Fach, BFU, SF, DaZ, vgl. Dokumentation zum Förderunterricht | ggf. auf korrektes Abweichungsmerkmal achten: D_Plus, KOOP_KG_GS, GRU_ALPHA usw. | f | GS/MS |
bes. FöU gemäß §9 (9) MSO |
Bitte beachten Sie zu den letzten beiden Unterrichtsarten die Dokumentation zum Förderunterricht.
Gemäß MSO ist es grundsätzlich möglich, dass ein Schüler zusätzlich zum BoZ-Wahlpflichtfach (T/WiK/ES) ein weiteres BoZ-Fach als Wahlfach belegt. Als Wahlfach kann dies allerdings nicht über die Matrix, sondern nur über den Besonderen Unterricht abgebildet werden. Nur in seltenen Fällen wird die Schülerzahl jedoch ausreichend zur Einrichtung eines eigenen Kurses sein, sodass das Koppeln mit dem Wahlpflichtfach erforderlich wird.
Lösung:
Hier muss der Besuch des Unterrichtsfachs mit Unterrichtsart Wahlpflichtunterricht UND Wahlunterricht in einem gemeinsamen Besonderen Unterricht abgebildet werden.
Zu beachten ist dabei unbedingt die Reihenfolge beim Anlegen des Besonderen Unterrichts: