Zukünftig wird folgende Funktionalität verfügbar sein, derzeit muss an Grund- und Mittelschulen dieser Teil der Bemerkung noch direkt per Hand ins Zeugnis eingegeben werden. Die hier gezeigte Funktionalität ist im Zeugnismodul an Grund- und Mittelschulen noch nicht verfügbar. Diese Seite stellt derzeit lediglich eine Vorschau dar.
Bei jedem Zeugnis muss der Button „Bemerkungen automatisch einfügen …“ oberhalb des Zeugnisformulars einmal angeklickt werden. Nun können Bemerkungen zu Wahlkursen, zu LRS/Legasthenie, Gefährdungsbemerkungen und zur Sportbefreiung ausgewählt und nach Bestätigung durch Änderungen übernehmen automatisch in das Zeugnis übernommen werden.
Im sich öffnenden Fenster sind diese besonderen Bemerkungen vorbelegt und können dort auch ergänzt werden.
Die zugehörige Bewertung bei Wahlfächern muss noch ausgewählt werden. Eine Änderung der Texte ist nach dem Schließen des Dialogs direkt in der Zeugnisansicht möglich.
Die Gefährdungshinweise können eingetragen werden. Sie werden dann ins Zeugnis eingedruckt. An dieser Stelle wird auf §53, Abs. 1, Satz 2 und §53, Abs. 7, Satz 2 der MSO hingewiesen:
Die Gefährdungsmitteilungen werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 nicht in das Zeugnis gedruckt, sondern den Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
Ein entsprechender Bericht findet sich in der Berichtsbibliothek im Datenbereich „Klassen / Klassengruppen“.
Für die schnelle Erfassung kann auf die Textbausteine in ASV zurückgegriffen werden. Das folgende Video erklärt,