Besonderheit beim Übertrittszeugnis 2023, für ukrainische Schülerinnen und Schüler in einer Grundschulklasse
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei der Erstellung der Übertrittszeugnisse 2023 für ukrainische Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Jahrgangsstufe 4.
Genaueres entnehmen Sie dem KMS vom 21.04.2023 (Az. III.1-BS7302.0/463/2). Im Folgenden wird auf die Funktion des Zeugnismoduls in ASV eingegangen, um das Übertrittszeugnis passend zu erstellen.
Fehlende Jahresfortgangsnote in D, M oder HSU wegen fehlender Sprachkenntnisse
Kann aufgrund nicht hinreichender deutscher Sprachkenntnisse in mindestens einem Fach eine Jahresfortgangsnote nicht gebildet werden, verfahren Sie wie folgt:
Wählen Sie (1) die Checkbox Eignung nach GrSO §6 (6) manuell setzen, der zuvor automatisch eingesetzte Text wird entfernt.
Klicken Sie den Info-Button (2) an und wählen Sie anschließend aus dem Auswahlfenster keine Schulart (das leere Feld) aus.
Ergänzen Sie im Bereich ergänzende Bemerkungen folgende Information: „Aufgrund nicht hinreichender deutscher Sprachkenntnisse wird aktuell empfohlen, eine schulartunabhängige Brückenklasse zu besuchen“.