Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Anpassungslehrgang nach Maßgabe der EG-Richtlinienverordnung für Lehrer – EGRiLV-Lehrer – im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses außerhalb eines Beamtenverhältnisses zugelassen (Art. 7 Abs. 4 BayLBG i. V. m. §§ 10ff EGRiLV-Lehrer) haben zunächst keinen eigenverantwortlichen Unterricht und werden daher nicht als Lehrkräfte in ASV geführt.