Bei einer Lehrkraft mit begrenzter Dienstfähigkeit nach § 27 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamStG) ist der Umfang der Wochenstunden vorgeben.
Die Lehrkraft wird wie folgt verbucht:
Wenn das Teilzeitmaß nicht zulässig ist, beantragen Sie im Ticketsystem eine PL-Ausnahme und geben Sie dabei die folgenden Informationen an:
Wenn sich die Aufteilung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Einsatz ändert, informieren Sie bitte umgehend die personalverwaltende Stelle im StMUK.