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Zu-/Abgang

Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist es wichtig, dass die Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt erfasst werden. ASD kann die Abgangsgründe in einigen Fällen automatisiert bestimmen, so dass diese nicht von der Schule gemeldet werden müssen (z. B. Schulwechsel innerhalb Bayerns).

Die Eintragung eines Zugangsdatums und einer Zugangsart ist ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich.

Abgang

In wenigen Fällen ist eine Meldung der Schule im Bereich Zugang/Abgang (ASD) auf dem Reiter Einsatz <SJ> jedoch unbedingt erforderlich:

  • Ruhestand und vorzeitiger Ruhestand (r, rv), falls die Lehrkraft nicht zuvor bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit war
  • Dienstunfähigkeit (rd)
  • Tod (t)
  • Wechsel Bundesland (wl)

Bei einem Wechsel innerhalb Bayerns kann ein fehlender Abgang als Mussfehler innerhalb der Plausibilitätsprüfung aufschlagen. Der Abgang ist dann entsprechend zu erfassen.

Befristet angestellte Lehrkräfte, die die Schule wegen Vertragsablauf (va) verlassen haben, müssen im diesem Schuljahr nicht mehr geführt werden (optional mit Beschäftigungsart nm). Gleiches gilt für abgegangene Lehrkräfte mit Wechsel gleiche/andere Schulart (w, ws).

gy_beschaeftigungsverhaeltnis_asd_asv_2026_05.xlsx
Erfassungshinweise finden Sie in der Exceltabelle im 2. Tabellenblatt Zugang/Abgang.

ASD kann zu viel gemeldete Zu- und Abgänge korrekt interpretieren. Tragen Sie im Zweifel den Abgang bitte in ASV ein.
Falls die Datenprüfung einen Abgangsgrund einfordert, tragen Sie bitte die entsprechende Ausprägung bei der Lehrkraft ein.