Die Leistungen der Abiturprüfungen können unter Schülerdaten im Reiter Abiturergebnisse erfasst werden.
Die Eingabe ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, deren Prüfungsstatus die Zulassung zur Abiturprüfung bestätigt.
| Prüfung | Fehlerausgabe | Bezug zur GSO |
|---|---|---|
| Anzahl abgelegter Abiturprüfungen | Hat nicht alle verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt. | § 54 Abs. 1 Punkt 2 |
| Abiturprüfungen | Anzahl der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen nicht korrekt. | § 54 Abs. 1 Punkt 2 |
| mind. 4 Punkte | Hat nicht in jedem Prüfungsfach mind. 4 Punkte bei vierfacher Wertung erreicht. | § 54 Abs. 1 Punkt 3 |
| 100 Punkte | Hat in der Punktesumme der Abiturprüfung nicht mind. 100 Punkte erreicht. | § 54 Abs. 1 Punkt 4 |
| 3×20, darunter D, M/M-MMS oder Leistungsfach | Hat in mind. 3 Fächern darunter mind. einmal in D, M/M-MMS oder LF nicht mind. 20 Punkte erreicht. | § 54 Abs. 1 Punkt 5 |
| D, M/M-MMS sowie FS/NW oder bei Substitution von D: M, LF sowie NW/FS (die nicht LF ist) oder bei Substitution von M/M-MMS: D, LF sowie FS/NW (die nicht LF ist) in Summe 40 Punkte, darunter aus diesen drei Fächern nur einmal weniger als 16 Punkte | Hat nicht mind. 40 Punkte in D, M/M-MMS sowie FS oder NW erreicht. Hat aus D, M/M-MMS, FS/NW nicht mind. zweimal 16 Punkte erreicht. | § 54 Abs. 1 Punkt 6 |
| Pro Aufgabenfeld nur einmal weniger als 16 Punkte | Hat in den Aufgabenfeldern SLK, MNT, GW mehrfach weniger als 16 Punkte erreicht. | § 54 Abs. 1 Punkt 7 |
Es besteht auch die Möglichkeit der kursweisen Erfassung der Abiturprüfungsleistungen.