Nach jedem Ausbildungsabschnitt können die Leistungen geprüft und eine entsprechende Zeugnisbemerkung erzeugt werden.
Es stehen die folgenden Prüfungen zur Verfügung:
Vollständigkeit
Es wird geprüft, ob für jede Ausbildungsabschnittsbelegung auch eine entsprechende Leistung vorliegt (ausgenommen sind T-Belegungen, für welche keine Leistungen erbracht werden).
0-Punkte
Es wird geprüft, ob 0 Punkte vorliegen, da dann dieses Fach im ganzen Schuljahr als nicht belegt gewertet wird.
Unterpunktungen1)
Es wird geprüft, ob nach 12/1 mehr als 2, nach 12/2 mehr als 4, nach 13/1 mehr als 6 und nach 13/2 mehr als 8 Halbjahresleistungen unter 5 Punkten erzielt wurden. Grundsätzlich dürfen in den einbringungspflichtigen HJL nicht mehr als 8 Unterpunktungen vorliegen.
200-Punkte2)
Es wird geprüft, ob in 12/1 weniger als 55 Punkte, nach 12/2 weniger als 105 Punkte, nach 13/1 weniger als 155 Punkte und nach 13/2 weniger als 200 Punkte in den Kursen und Seminaren erreicht wurden.
Abiturfächer
Es wird geprüft, ob die Summe der Leistungen in den Abiturfächern nach 12/1 weniger als 25 Punkte, nach 12/2 weniger als 50, nach 13/1 weniger als 75 und nach 13/2 weniger als 100 Punkte beträgt.
Mathematik, Deutsch und Leistungsfach
Es wird geprüft, ob die Leistungen in Mathematik, Deutsch und dem Leistungsfach in 12/1 weniger als 12 Punkte, nach 12/2 weniger als 24, nach 13/1 weniger als 36 Punkte und nach 13/2 in Summe weniger als 48 Punkte ergeben.
W-Seminar
Es wird geprüft, ob im W-Seminar in der Gesamtleistung aus Arbeit und Präsentation mindestens 9 Punkte erreicht wurden und ob die Einzelleistungen in Arbeit und Präsentation größer 0 sind.
Einbringung
Zusätzlich wird bei jedem Prüflauf anhand der vorliegenden Leistungen ermittelt, ob eine gültige Einbringung berechnet werden kann - unter der Annahme, dass die noch ausstehenden Ausbildungsabschnitte erfolgreich abgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass auch nach 13/2 nicht eine ggf. tatsächlich vorliegende Einbringung auf Gültigkeit geprüft wird, sondern nur ob ein gültiger Einbringungsvorschlag bestimmt werden kann.
Probezeit
Es wird geprüft, ob die Schülerin bzw. der Schüler, die einen Probezeiteintrag (Ziel der Jahrgangsstufe am Ende des letzten Schuljahres in (pv, p2, plzv, ue)) haben, nach 12/1 die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 5 GSO erfüllen.
Aufruf der Leistungsdatenprüfung
Wechseln Sie im Oberstufenmodul zu Berechnungen/Datenprüfungen.
Markieren Sie dann in der Liste die Funktion Leistungsdatenprüfung über einen Klick in die Zeile.
Wählen Sie die Jahrgangsstufe,
ggf. die Klassengruppe(n)
und die Schülerinnen und Schüler aus. Mit gedrückter STRG-Taste können mehrere Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, mit der Tastenkombination STRG + A sämtliche Schülerinnen und Schüler der ausgewählten Klassengruppen.
Betätigen Sie den Button Funktion starten.
Prüfoptionen
Zunächst werden die für die Leistungsdatenprüfung erforderlichen Daten für die ausgewählten Schülerinnen und Schüler geladen und der Bearbeitungszustand über einen Fortschrittsbalken dargestellt.
In der Maske stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Sie können auswählen, bis zu welchem Ausbildungsabschnitt die Leistungen geprüft werden sollen.
Mit Mouse-over wird deren Beschreibung im Feld darunter angezeigt.
Wenn eine Prüfung über einen Klick ausgewählt ist, kann diese über die Pfeil-Schaltflächen aus- oder abgewählt werden.
Es können auch sämtliche Prüfungen über den Doppelpfeil aus- oder abgewählt werden.
Über weiter werden die gewählten Prüfungen auf die ausgewählten Schülerinnen und Schüler angewendet.
Prüfergebnis
Während des Prüflaufs wird für jeden einzelnen Schüler bzw. jede einzelne Schülerin das Ergebnis der Prüfungen farbig angezeigt:
Gelb, während die Daten noch geprüft werden.
Grün, wenn die Prüfung erfolgreich beendet wird.
Orange, wenn die Prüfung zu einer Warnung führt.
Rot, wenn das Ergebnis nicht den Prüfkriterien genügt bzw. die Daten nicht geprüft werden können.
Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler wird ein Prüfergebnis ausgegeben.
Die Schülerin bzw. der Schüler kann über das Drop-down-Menü beim Schülernamen ausgewählt werden oder es kann über die beiden Pfeilschaltflächen zwischen den Schülerinnen und Schülern gewechselt werden.
Auch in der Auflistung der Schülerinnen und Schüler kann eine Zeile durch einen Klick angewählt werden, um das Prüfergebnis in der Detailansicht aufzurufen.
Nach dem Schließen der Detailansicht kann diese durch Doppelklick auf eine Zeile in der Übersicht wieder beim entsprechenden Schüler bzw. der entsprechenden Schülerin geöffnet werden.
Im Feld darunter wird zu jeder Prüfung eine kurze Rückmeldung gegeben.
Über das Setzen des Häkchens kann die Auflistung der Schülerinnen und Schüler eingeschränkt werden auf diejenigen,
bei denen mindestens eine Prüfung fehlschlägt, d.h. die Übersicht rot ausgibt.
die lediglich Warnungen erhalten.
Zusätzlich kann die Ausgabe der Prüfergebnisse auf Fehler-, Warn- und Hinweismeldungen eingeschränkt werden.
Bei der Unterpunktungsprüfung wird in jedem Fall ausgegeben, wie viele Unterpunktungen in der vorläufig ermittelten Einbringung feststehen.
Falls die Prüfung ein kritisches Ergebnis feststellt, wird eine entsprechende Zeugnisbemerkung vorgeschlagen.
Sie können die Zeugnisbemerkung im Feld darunter bearbeiten…
und über Zeugnisbemerkung speichern die Bemerkung für den aktuell bearbeiteten Schüler speichern.
Über Zeugnisbemerkung zurücksetzen kann die Bemerkung auf die automatisch erstellte Zeugnisbemerkung aus der Leistungsdatenprüfung geändert werden.
Wenn Sie die Liste der gewählten Schülerinnen und Schüler geprüft haben, können Sie die daraus resultierenden Zeugnisbemerkungen auch über Alle Zeugnisbemerkungen speichern sichern.
Die Ergebnisse der Prüfungen sowie die Zeugnisbemerkungen können über Protokoll drucken in einem Bericht festgehalten werden.
Beim Beenden der Leistungsdatenprüfung erfolgt zur Sicherheit eine Abfrage, ob die noch nicht gespeicherten Zeugnisbemerkungen verworfen werden sollen oder der Vorgang abgebrochen werden soll.
Die Zeugnisbemerkungen aus dieser Leistungsdatenprüfung können außerdem im Zeugnis bearbeitet oder ausgeblendet werden.
AGY: Es wird geprüft, ob nach 12/1 mehr als eine, nach 12/2 mehr als 2, nach 13/1 mehr als 3 und nach 13/2 mehr als 4 Halbjahresleistungen unter 5 Punkten erzielt wurden. Grundsätzlich dürfen in den einbringungspflichtigen HJL nicht mehr als 4 Unterpunktungen vorliegen.
AGY: 110-Punkte: Es wird geprüft, ob in 12/1 weniger als 28 Punkte, nach 12/2 weniger als 55 Punkte, nach 13/1 weniger als 83 Punkte und nach 13/2 weniger als 110 Punkte in den Kursen und Seminaren erreicht wurden.