Abiturzeugnis: Rücktritt an der Schnittstelle G8/G9
Schülerinnen und Schüler, die an der Schnittstelle G8/G9 in der Oberstufe zurückgetreten sind und Leistungen aus dem G8 und G9 einbringen, erhalten ein Abiturzeugnis, welches diese Besonderheiten berücksichtigt.
Abweichend vom regulären Abiturzeugnis ergeben sich bei einer Wiederholung folgende Änderungen:
Die Ausbildungsabschnitte der Halbjahresleistungen können geändert werden.
Es wird eine Zusatzinformation zu Geschichte und Sozialkunde ausgegeben.
Die Ausbildungsabschnitte im W-Seminar können angepasst werden.
Beim P-Seminar wird eine zweistellige Punktzahl ausgewiesen. Sofern keine P-Seminar-Zeugnisnote vorliegt, kann sie manuell im Abiturzeugnis nacherfasst werden.