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Abiturzeugnis: Rücktritt an der Schnittstelle G8/G9

Schülerinnen und Schüler, die an der Schnittstelle G8/G9 in der Oberstufe zurückgetreten sind und Leistungen aus dem G8 und G9 einbringen, erhalten ein Abiturzeugnis, welches diese Besonderheiten berücksichtigt.

Abweichend vom regulären Abiturzeugnis ergeben sich bei einer Wiederholung folgende Änderungen:

  1. Die Ausbildungsabschnitte der Halbjahresleistungen können geändert werden.
  2. Es wird eine Zusatzinformation zu Geschichte und Sozialkunde ausgegeben.
  3. Die Ausbildungsabschnitte im W-Seminar können angepasst werden.
  4. Beim P-Seminar wird eine zweistellige Punktzahl ausgewiesen. Sofern keine P-Seminar-Zeugnisnote vorliegt, kann sie manuell im Abiturzeugnis nacherfasst werden.