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Grundsätzlich werden in ASV verschiedene Arten von Gastschülern unterschieden.
Art | Erläuterung | Hinweise |
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Gastschüler nach BaySchFG | Schüler, die nicht aus dem sog. „Grundsprengel“ kommen und für die andere Sachaufwandsträger Gastschulbeiträge zahlen müssen. | Eine Liste dieser Gastschüler kann mit dem Bericht „Gastschüler“ aus dem Datenbereich Schüler abgerufen werden. Der Bericht wertet den Eintrag im Feld „Gastschüler“ auf dem Reiter Schuljahr „20xx/yy“ im Modul Schüler aus! |
Gastschüler nach §8 GSO | Gastschüler aus dem Ausland, die vor dem 01.10. an die Schule kommen und voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr an allen Fächern am Unterricht teilnehmen. | Diese Schüler sind „ganz normal“ zu erfassen und müssen zur US gemeldet werden. Setzen Sie zusätzlich im Modul Schüler auf dem Reiter „Grunddaten“ den Haken im Feld „Gastschülerstatus nach § 8 GSO“ (rechts unten). |
Gastschüler vorübergehend an der Schule | Gastschüler aus dem Ausland, die obige Bedingung nicht erfüllen, also erst nach dem 01.10. oder nur kurzzeitig (nicht mindestens bis zum Halbjahr) an die Schule kommen. | Diese Schüler müssen in ASV nicht erfasst werden oder zur US-Meldung vorübergehend in eine Organisationsklasse versetzt werden. Klassen mit der Klassenart „ORG“ werden von der Plausibilitätsprüfung nicht erfasst, da sie zur US nicht mit übermittelt werden. |
fiktiver Gastschüler | Ein „fiktiver Gastschüler“ ist ein Sprengelschüler, der als Asylbewerber gekennzeichnet ist. | Geben Sie beim Schüler auf dem Reiter „Grunddaten“ unter Zuzugsart „AYB“ sowie auf dem Reiter Schuljahr „20xx/yy“ und Gastschüler/Schülerstatus „GF“ (fiktiver Gastschüler) ein. |