Bei Lehrkräften in Teilzeit, die aufgrund ihres Alters oder einer Schwerbehinderung ein Anrecht auf Ermäßigungsstunden in Vollzeit haben, kann nicht jedes Teilzeitmaß genehmigt werden! Die KMBek zur UPZ legt hier die zustehenden Ermäßigungsstunden fest, würde die Lehrkraft in Vollzeit unterrichten. Bei TZ- Lehrkräften reduzieren sich diese Stunden anteilig entsprechend ihres Einsatzes nach den Vorgaben der KMBek.
Um die zustehenden Ermäßigungen zu ermitteln verwenden Sie bitte unbedingt diese TZ-Tabellen.
Beispiel:
Wenn eine Lehrkraft aufgrund ihres Alters (58 = 1 Erm.) und des Grades der Behinderung (GdB 50 = 2 Erm.) insgesamt 3 Ermäßigungsstunden bei Vollzeitbeschäftigung hätte, wählen Sie für die Berechnung der Ermäßigung bei Teilzeit bitte diese Liste.
Die Lehrkraft ist geplant für 6 Std. wissenschaftlichen Unterricht (einschl. Anrechnungen, aber ohne Ermäßigungen) und
für 5 Std. nichtwissenschaftlichen Unterricht.
Im Schnittpunkt ergibt sich, dass in diesem Fall 1 Std. Ermäßigung gewährt wird, die UPZ also 12 Stunden ist.