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Lehrkräfte löschen

Lehrkräfte werden in der Regel nur im Planungsschuljahr gelöscht.

Um eine Lehrkraft zu löschen, markieren Sie diese im Navigator und klicken Sie anschließend auf das -Icon.
Sie erhalten einen Hinweis, dass die betroffene Lehrkraft nur im aktuellen Schuljahr gelöscht wird. In der Zeitscheibe des vorangegangenen Schuljahres ist die Lehrkraft weiterhin vorhanden.

Lehrkräfte, die gelöscht werden können

  • Referendare nach dem zweijährigen Referendariat (bei Einsatzschule und Seminarschule) ohne Meldung eines Abgangs
  • Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.10. des Vorjahres in den Ruhestand getreten sind
  • Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.10. des Vorjahres an eine andere Schule versetzt oder von einer anderen Schule wiederverwendet wurden

Lehrkräfte können nur gelöscht werden, wenn ihnen kein Unterricht zugewiesen ist, weder in der Matrix noch im Besonderen Unterricht.
Außerdem müssen alle Angaben wie Arbeitszeitkonto, Anrechnungen oder Ermäßigungen gelöscht bzw. auf 0 gesetzt werden.

Lehrkräfte, die nicht gelöscht werden dürfen

Lehrkräfte dürfen nicht sofort gelöscht werden, wenn in diesem Jahr keine andere Meldung nach ASD erfolgt.
In manchen Fällen muss zunächst noch ein Abgang gemeldet werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei

  • Tod
  • Dienstunfähigkeit
  • Ruhestand (Ausnahme: Altersteilzeit im Blockmodell)
  • Wechsel anderes Bundesland
  • Ausländische Lehrkraft geht zurück ins Ausland

Lehrkräfte, für die Ihre Schule die Stammschule ist, werden in ASV geführt, zur US gemeldet und dürfen daher nicht gelöscht werden:

  • Lehrkräfte in der Freistellungsphase (f)
  • Beurlaubte Lehrkräfte in Elternzeit (ez)
  • familienpolitisch beurlaubte Lehrkräfte nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (fb)
  • arbeitsmarktpolitisch beurlaubte Lehrkräfte nach Art. 90 BayBG (ap)
  • Beurlaubte Lehrkräfte mit anderen Beurlaubungen (bm, bo, bw, so)
  • Beurlaubte Lehrkräfte nach Art 44 BaySchFG (so)
  • Voll abgeordnete Lehrkräfte an nichtschulische Dienststellen