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Wechseln Sie für die Bearbeitung der UP-Daten stets mit Hilfe der Drop-Down-Liste am oberen Fensterrand auf das neue Schuljahr (rote Einfärbung der Statusleiste).
Lehrermodul (1) öffnen, anschließend neuen Datensatz erzeugen (2).
In das sich öffnende Fenster Schulnummer und OWA-Passwort eingeben.
Eintrag folgender Pflichtdaten: Familienname (1), Vorname (2), Geschlecht (3), Geburtsdatum (4). Anschließend Person in ASD suchen (5). Gewünschte Person auswählen (6) und PKZ übernehmen und Stammdaten anfordern (7).
Wenn für die Erstellung der UP noch Lehrkräfte neu erfasst werden müssen, kann dies wie beschrieben jederzeit erfolgen. In der Regel dürfte dies aber im Rahmen der Planungen für das 2. Halbjahr bereits erfolgt sein.
Auch können Lehrkräfte bereits angelegt (und auch mit UPZ>0) und für die UP eingeplant werden, wenn z. B. die Zuweisung wegen der Besetzung einer Funktionsstelle an der Schule bereits feststeht (Mitteilung in Einzelschreiben des Ministeriums).
Das (neue) Anlegen von Studienreferendaren oder Lehrkräften mit befristetem Arbeitsvertrag ist in keinem Fall erforderlich, weil diese bei der UP nicht eingeplant werden dürfen (UPZ=0, Beschäftigungsart nm).
Der Übersichtlichkeit wegen kann es hilfreich sein, wenn man zunächst alle nicht mehr benötigten Lehrkräfte löscht (falls nicht bereits durch Anlegen des neuen Schuljahres geschehen). Löschen Sie aber bei den Arbeiten an der UP noch keine Lehrkräfte, für die bei der US noch ein Abgang gemeldet werden muss (z. B. wegen Ruhestand).
Lehrkräfte können nur gelöscht werden, wenn
Um eine Lehrkraft zu löschen, markieren Sie sie im Navigator und klicken Sie anschließend auf das -Icon.
Ein Hinweistext weist Sie gegebenenfalls darauf hin, dass die betroffene Lehrkraft nur im aktuellen Schuljahr gelöscht wird.
In der Zeitscheibe des vorangegangenen Schuljahres ist sie aber weiterhin vorhanden.
Achten Sie darauf, dass Sie sich im Planungsschuljahr und nicht im aktuellen Schuljahr befinden.
Bitte beachten Sie für die folgenden Arbeiten an den Einsatzdaten der Lehrkräfte auch stets die konkreten Hinweise in dieser Tabelle zu den verschiedenen Fallkonstellationen:
Einsatzdaten der Lehrkräfte zur UP: beschaeftigungsverhaeltnis_asd-asv_zur_up.xlsx
Ziel der Datenüberarbeitung: Zweck der UP ist es (in erheblichem Unterschied zur US mit statistischem Schwerpunkt), eine Planungsgrundlage für die Ermittlung von Personalanforderungen durch die Schule und der Personalzuweisungen durch das KM zu erstellen. Insofern ergibt sich aus den korrekt überarbeiteten Lehrerdaten eine Stundensumme des im jeweils kommenden Schuljahr vorhandenen Stammpersonals und eine aussagekräftige Einsatzplanung nach Fächern.
Keine Rolle bei der UP spielen Schüler(einzel)daten oder eine konkrete Lehrerzuteilung zu Unterrichtselementen (nur der vorläufige Facheinsatz). Wichtig ist bei den Lehrkräften der korrekte Status („eingeplant“ → Beschäftigungsart vz, tz, wh bzw. „ausgeplant“ → Beschäftigungsart nm oder oe), die zukünftige UPZ und alle weiteren Angaben, die die effektive Zahl der zu unterrichtenden Wochenstunden beeinflussen.
Führen Sie daher für die UP im Planungsschuljahr bei allen Lehrkräften eine Überarbeitung der folgenden Daten durch:
Alle Stammlehrkräfte werden „eingeplant“ (→ Beschäftigungsart vz, tz, wh). Zu den Stammlehrkräften zählen alle Beamte und unbefristet Angestellte, die nicht beurlaubt sind.
Die Referendare im 2. Ausbildungsabschnitt (ABA) werden personalplanerisch durch das KM mit Beginn jedes neuen Schuljahres/Halbjahres den Schulen neu zugewiesen. Dementsprechend findet auch keine „Versetzung“ von Studienreferendaren statt.
Alle Studienreferendare werden daher „ausgeplant“ (→ Beschäftigungsart nm), auch wenn sie im ersten Teil des 2. ABA an der Schule tätig sind und im zweiten Teil des 2. ABA an der Schule bleiben sollen (namentliche Anforderung der Art RV).
Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen gehören nicht zum Stammpersonal der Schule und müssen daher für jede UP (wieder) „ausgeplant“ werden (→ Beschäftigungsart nm).
Die gilt auch für Lehrkräfte/Aushilfsnehmer, die über die Mittel zur eigenen Bewirtschaftung im Rahmen eines Budgetzuschlags beschäftigt werden sollen. Wird eine solche Lehrkraft bei der UP bereits mit einer UPZ > 0 eingeplant, reduziert dies zu unrecht den Anforderungsumfang.
Wird beabsichtigt, eine bewährte, aber jeweils befristet tätige Lehrkraft im kommenden Schuljahr weiterzubeschäftigen, muss eine Anforderung über Geldmittel der Art T oder M (bei einem Aushilfsgrund auch Typ H) erfolgen (zu fächerspezifischen Hinweisen vgl. jeweils aktuelle Schreiben zur UP).
Da Abstellungsverträge mit den Kirchen jeweils auf ein Jahr befristet sind, müssen auch bereits auf Abstellungsvertrag Beschäftigte erneut mit der Art C (unterhälftig) bzw. B (überhälftig) angefordert werden und dürfen nicht als Stammpersonal im Planungsstand geführt werden (→ Beschäftigungsart nm). Wenn eine überhälftig beschäftigte Lehrkraft an mehreren Gymnasien eingesetzt werden soll, sind für diese von der Schule, an der sie mit dem größten Stundenumfang unterrichtet, entsprechende B-Mittel anzufordern. Ein eventueller Einsatz an weiteren Schulen ist durch Abordnungen anzufordern (O bzw. U).
Lehrkräfte der Mobilen Reserve (MOB) werden nur noch an der Einsatzschule erfasst. Die Einsatzschule trägt die Schulnummer der MB-Dienststelle auch nicht mehr als Stammschule ein. Bei der UP(!) dürfen Mobile Reserven (wie Studienreferendare) ohnehin noch nicht eingeplant werden, sondern müssen mit einem geeigneten Aushilfsgrund angefordert werden (vgl. Schreiben zur UP, Anlage Planungsgrundlagen).
Beurlaubte Lehrkräfte ohne Einsatz werden „ausgeplant“ (UPZ = 0 WS und → Beschäftigungsart oe und Eintrag bei → Beurlaubung/Abwesenheit - auch bei geplanter Rückkehr an gleiche oder andere Schule). Will man eine beurlaubte Lehrkraft an der Schule wieder einsetzen, ist sie anzufordern (außer die Lehrkraft arbeitet z. B. schon Teilzeit in Elternzeit an der Schule). Generell gilt: Angeforderte Lehrkräfte dürfen erst nach der Zuweisung im Juli eingeplant werden. Der Antrag der Lehrkraft muss in jedem Fall mit dem entsprechen Portal in OWA übermittelt werden (Schreiben zum Verfahren).
Die personalplanerische Entscheidung wird allerdings nicht durch die Erfassung bestimmter ASV-Daten „herbeigeführt“, sondern im KM anhand aller vorliegenden Unterlagen (Rückkehranträge/Personalanforderungen) und unter Abwägung sozialer Gründe getroffen.
Lehrkräfte, die nach §44 an einen privaten Schulträger beurlaubt sind, werden mit der entsprechenden UPZ, der Beschäftigungsart vz, tz oder wh (also nicht oe bzw. nm) und einer entsprechenden Abordnung unter Einsatz andere Schulen im Reiter Einsatzschulen Übersicht geführt. Endet diese „Beurlaubung“ mit Ablauf des Schuljahres, wird die Lehrkraft für die UP mit der → Beschäftigungsart oe und Eintrag so bei → Beurlaubung/Abwesenheit verbucht (und damit UPZ = 0 WS).
Wer sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, ist formal noch im Dienst (→ Beschäftigungsart tz oder vz mit UPZ>0 und Eintrag bei Freistellungsmodell/Altersteilzeitmodell) und wird über die Verbuchung eines längerfristigen Ausfalls budgetneutral erfasst. In solchen Fällen müssen unter Beschäftigungsverhältnis Übersicht auch die Kenndaten des Altersteilzeitmodells eingegeben werden (oder aus den VIVA-Daten übernommen).
Bereits in der Vergangenheit versetzte Lehrkräfte werden „ausgeplant“ (→ Beschäftigungsart nm) und können auch vor der jeweils kommenden US schon gelöscht werden, weil kein Abgang in ASV gemeldet werden muss bzw. darf.
Für versetzungswillige Lehrkräfte muss auf jeden Fall ein Versetzungsantrag der Lehrkraft im Online-Portal übermittelt werden. Dies hat zunächst nichts mit Personalanforderungen bzw. der Meldung von möglichen Personalüberhängen zu tun. Außerdem muss jede versetzungswillige Lehrkraft eingeplant bleiben (vz, tz oder wh mit UPZ >0 und nicht nm), weil über die Versetzung erst noch entschieden wird.
Beim möglichen Zusammentreffen von Überhängen und Versetzungsanträgen kann zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:
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