In folgenden Fällen fehlen Schülerinnen bzw. Schüler in einem Schuljahr, die im vorausgehenden Schuljahr im Planungsstand sind:
Schülerinnen und Schüler, die beim Prozess Neues Schuljahr einrichten ein Austrittsdatum gesetzt hatten (z. B. Schülerinnen und Schüler der Q13 des Vorjahres, die wegen einer nicht bestandenen Abiturprüfung für eine Wiederholung nun im aktuellen Schuljahr benötigt werden)
Durch das Entfernen des Austrittsdatums im Vorjahr wird die Versetzungsautomatik ausgelöst und es wird ein Datensatz im Folgeschuljahr angelegt. Bei Wiederholung der Q13 sind anschließend weitere Prüfungen bzw. ggf. Vorarbeiten am Fachangebot notwendig.
Schülerinnen und Schüler, die nach dem Prozess Neues Schuljahr einrichten im damals laufenden Schuljahr aufgenommen wurden und bei denen die automatische Aufnahme ins Folgeschuljahr nicht geklappt hat (z. B. weil die entsprechende Abfrage übersehen oder unzutreffend beantwortet wurde).
Für diese Schülerinnen und Schüler kann über die Sammelversetzung aus dem vorhergehenden ins neue Schuljahr ein neuer Datensatz angelegt werden.
Eine Sammelversetzung über Schuljahre hinweg ist in Jahrgangsstufen der Kursphase der Oberstufe nicht möglich.
Fehlt eine Schülerin bzw. ein Schüler der Q12, so kann im Vorjahr (in Jgst. 11) durch das Setzen und wieder Entfernen eines Austrittsdatums (muss innerhalb des Vorjahres liegen) die Versetzungsautomatik ausgelöst werden (siehe oben). Bei Schülerinnen und Schüler der Q13 kann dieser Fall nur eintreten, wenn ein Übertritt aus einer anderen Schule vorliegt. Dann wird genauso verfahren. Die Versetzungsautomatik sorgt dafür, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler in die entsprechende Zielklasse im Folgeschuljahr versetzt werden.