Abgänger/Absolvent #…#: Der höchste vorzuweisende allgemein bildende Abschluss #…# passt nicht zur Schulart, die der Abgänger in Zukunft besuchen wird (AbSon) und zum Alter (#…# Jahre) des Abgängers/Absolventen.
ASV-Korrekturvorschlag
Erfahrungsgemäß ist der höchste vorzuweisende allgemein bildende Abschluss des Schülers zu korrigieren. Abgänger/Absolventen, die älter als 18 Jahre alt sind und statt einer in Zukunft besuchten Schulart AbSon angeben, können als höchsten vorzuweisenden allgemein bildenden Abschluss nicht nur OV erreicht haben.
Maßnahmen/Abhilfe
Wählen Sie im Schülermodul im Reiter Ein-/Austritt die Abschlussart des austretenden Schülers aus. Es kann sein, dass Sie dazu ins Schülermodul des Vorjahres wechseln müssen.