Abgänger/Absolvent #…#: Der höchste vorzuweisende allgemein bildende Abschluss A passt nicht zur Schulart, die der Abgänger in Zukunft besuchen wird (#…#).
ASV-Korrekturvorschlag
Erfahrungsgemäß ist der höchste vorzuweisende allgemein bildende Abschluss A oder das Austrittsziel des Schülers zu korrigieren. Bei Übertritt an eine #…# darf der Abgänger/Absolvent keinen höheren bzw. gleichwertigen Schulabschluss besitzen, als er dort erreichen kann.
Maßnahmen/Abhilfe
Wählen Sie im Schülermodul im Reiter Ein-/Austritt die Abschlussart des austretenden Schülers aus. Es kann sein, dass Sie dazu ins Schülermodul des Vorjahres wechseln müssen.