Abgänger/Absolvent bzw. Nichtschüler (#…#): Der angegebene Bildungsgang ist falsch.
ASV-Korrekturvorschlag
Erfahrungsgemäß ist der angegebene Bildungsgang zu korrigieren. Bildungsgänge für SVE-Kinder sowie für Schulen für Kranke bzw. Klassen für Kranke können von Abgängern/Absolventen bzw. Nichtschülern nicht belegt werden, da Abgänger/Absolventen bzw. Nichtschüler nur für Förderzentren gemeldet werden.
Maßnahmen/Abhilfe
Korrigieren Sie bei der Klasse/Klassengruppe den Bildungsgang des betroffenen Schülers. Achtung: Sie müssen evtl. ins Vorjahr wechseln, um diesen Eintrag beim betroffenen Schüler vorzunehmen!