Schüler #…#: Die in der Fremdsprachenfolge angelegten Fremdsprachen passen nicht zum Förderschwerpunkt (#…#) im Bildungsgang des Schülers.
ASV-Korrekturvorschlag
Erfahrungsgemäß sind die angelegten Fremdsprachen in der Fremdsprachenfolge des Schülers zu löschen. Schüler mit dem Förderschwerpunkt GE im Bildungsgang können keine Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht belegen. Es dürfen somit keine Fremdsprachen in der Fremdsprachenfolge des Schülers angegeben werden.
Maßnahmen/Abhilfe
Entfernen Sie bitte im Modul Schüler auf dem Reiter Laufbahn den Eintrag bei Fremdsprachenfolge.