Schüler #…#: Das angegebene Jahr der Übertrittsempfehlung (#…#) passt nicht zum Ersteinschulungsjahr des Schülers (#…#).
ASV-Korrekturvorschlag
Erfahrungsgemäß ist das Jahr der Übertrittsempfehlung zu korrigieren. Bei Schülern eines Förderzentrums kann das Jahr der Übertrittsempfehlung nur 3 Jahre oder mehr nach dem angegebenen Ersteinschulungsjahr liegen. In diesem Fall kann das Jahr der Übertrittsempfehlung nicht vor #…# liegen. Diese Prüfung gilt nicht für Schüler einer Schule bzw. Klasse für Kranke.
Maßnahmen/Abhilfe
Bitte folgen Sie dem unten angegebenen Link. Das Jahr der Übertrittsempfehlung (ausgestellt im Jahr) finden Sie neben den Angaben des Übertrittszeugnisses.