Abgänger/Absolvent #…#: Der Abgänger/Absolvent, der aus der Jahrgangsstufe 10 vor Schuljahresende abgeht, hat als Abschluss M eingetragen.
ASV-Korrekturvorschlag
Erfahrungsgemäß ist die Abschlussart des Abgängers/Absolventen #…# zu korrigieren. Allgemeine Regel: Geht ein Schüler vor Schuljahresende aus der Jahrgangsstufe 10 ab, so kann er als Abschluss nicht M erreicht haben (Ausnahme: er ist Wiederholer).