Abgänger/Absolvent #…#: Der höchste vorzuweisende allgemein bildende Abschluss #…# passt nicht zur Jahrgangsstufe #…# und zum Förderschwerpunkt #…#.
ASV-Korrekturvorschlag
Möglicherweise ist der höchste vorzuweisende allgemein bildende Abschluss zu korrigieren. Für Abgänger/Absolventen aus der Jahrgangsstufe 9 mit dem Förderschwerpunkt #…# darf als höchster vorzuweisender allgemein bildender Abschluss nicht AL angegeben werden.