Abordnungen werden in zwei Gruppen unterschieden - zum einem Abordnungen an nichtschuliche Dienststellen und zum anderen Abordnungen an andere Schulen. Letzte steht eng im Zusammenhang mit dem Themengebiet Einsatz an mehreren Schulen.
Teil- als auch vollabgeordnete Lehrkräfte sind ohne Ausnahme an der Stammschule zu führen, auch wenn keine Rückkehr an die Stammschule zu erwarten ist (z. B. Mitarbeiter im KM). Die von VIVA angebotenen Daten sind daher i. d. R. nach Prüfung zu übernehmen.
Abordnungen an eine andere Behörde, z. B. ISB, Universität etc. muss nun im Reiter Einsatz JJ/JJ unter Abordnung an nichtschulische Dienststelle eingetragen werden. Füllen Sie hier die Art, WStd und den Zeitraum aus.
In der ASD-Schnittstelle unter dem Reiter „Update Wertelisten und ASV“ können auch fehlende Dienststellen angefordert werden. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche „Schulverzeichnis aktualisieren“. Grundsätzlich sind sowohl alle realen Dienststellen (Universitäten, Schulberatungsstellen) als auch außergewöhnliche Dienststellen (z.B. Außenstelle Justizvollzugsanstalt) zentral bereitgestellt.
Um den Dienststellennamen anzuzeigen öffnen Sie die Auswahl der Dienststellen. Im Tabellenkopf ganz rechts können Sie durch Drücken des Tabellensymbols den Haken bei Dienststellenname setzen, um so den ausführlichen Dienststellennamen anzuzeigen. Im Filter können Sie durch Texteingabe die passende Dienststelle schneller finden. (Vgl. animiertes Bild)
Bild bitte im März 2023 ergänzen wegen neuer Werte
„Abordnungen“ an andere Schularten oder private bzw. kommunale Schulträger sind in der Regel nicht zulässig. Bei Abordnungen an andere Schulen führt nur die Stammschule die Ermäßigungen. Anrechnungen (soweit nicht dienststellenbezogen) und sonstige lehrerbezogene Stunden führen nur die jeweils betroffenen Schulen. Bei Abordnungen von Stammlehrkräften an eine andere Realschule ist zu beachten, dass jährlich folgende Vorlage an das Staatsministerium, Personalreferat Realschulen, zu senden ist, sofern keine aktuelle Genehmigung der Abordnung vorliegt.
Im Falle einer Abordnung an eine andere Realschule müssen die entsprechenden Stunden im Unterreiter Einsatzschulen Übersicht an der dafür vorgesehenen Stelle von allen Schulen erfasst werden. Beachten Sie hier die Eintragungshinweise zu Einsatz andere Schule
Die UPZ ergibt sich aus der Summe aller Einsätze.
LK unterrichtet 16 Stunden an der Stammschule und 12 Stunden an der Abordnungsschule.
Eintrag an Stammschule: UPZ = 28, EAS = 12
Eintrag an Abordnungsschule: UPZ = 28, EAS = 16
LK unterrichtet 20 Stunden an der Stammschule und erhält 4 Anrechnungen als Seminarlehrkraft an einer anderen Seminarschule.
Eintrag an Stammschule: UPZ = 24, EAS = 4
Eintrag an Seminarschule: UPZ = 24, EAS = 20, Anrechnungen: 4 ll
Lehrkräfte, die sich in Beurlaubung befinden und trotzdem ab Schuljahresbeginn an einer anderen Schule befristet arbeiten wollen, können - bis Planstellenanteile wieder zur Verfügung stehen (vsl. Schulhalbjahr) - vorerst in Nebentätigkeit arbeiten. An der Schule mit Aushilfsbedarf werden sie, obwohl sie sich im Beamtenstatus befinden, mit der Rechtsverhältnis befristet Angestellter (ab) geführt. Insbesondere trägt im Feld Stammschule jede Schule sich selbst als Hauptdienststelle ein.
LK wird in EZ eingestellt und arbeitet in Nebentätigkeit für 8 Stunden an einer anderen Schule.
Eintrag an Stammschule:
Beschäftigungsart: oe; Beurlaubung/Abwesenheit: ez oder fb; Rechtsverhältnis: bp; UPZ = 0;
Stammschule = Stammschule, Amtsbez. = StR (RS)
Eintrag an Abordnungsschule:
Beschäftigungsart: hier wh (entsprechend dem Stundeneinsatz, i.d.R. wh); (hier) Teilzeitgrund: vu; Rechtsverhältnis: ab; UPZ = 8; LK wird mit 8 Std in Unterrichtsmatrix verplant.
Stammschule = Abordnungsschule, Amtsbez. = Beschäft.
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