Mehrarbeit kann auf dem Schulreiter NNNN RS eingetragen werden. Meist wird Mehrarbeit nur über den Stundenplan geführt. Ein zusätzliche Eintragung ist nur in wenigen Fällen in ASV erforderlich.
Hat eine Vollzeitlehrkraft über mindestens ein halbes Jahr ein erhöhtes Stundendeputat, bitte als Mehrung eintragen.
Bei Lehrkräften in Teilzeit kann ggfs. in Absprache mit dem zuständigen Abgleicher Personalreferat das Stundendeputat nach mindestens 3 Monaten erhöht werden, sofern noch keine Mehrarbeit abgerechnet worden ist. Verwenden Sie hierfür den „Antrag auf Teilzeitbeschäftigung – nur für Sonderfälle“.
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