Nebentätigkeit kann auf dem Schulreiter eingetragen werden, wenn zwei Dienstverhältnisse an der gleichen Schule vorliegen.
Beispiel
Lehrkraft hat eine UPZ von 10 WStd im Hauptdienstverhältnis und ist mit 10 Stunden Unterricht verplant. Zusätzlich existiert ein zweiter Vertrag mit 5 Stunden Nebentätigkeit an einer gleichen Schule.