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Referendare

Ein Referendar hat während seiner zweijährigen Ausbildung nur eine Stammschule, diese wird im Folgenden als die Seminarschule bezeichnet. Hierauf ist insbesondere im Einsatzjahr von allen beteiligten Schulen zu achten.

Bei Referendaren ist zu unterscheiden zwischen UP - US, Seminarreferendar - Einsatzreferendar und Seminarschule (hier ist stets die Stammschule des Referendars gemeint) - Einsatzschule (Einsatzschule für „fremden“ Referendar kann natürlich auch eine Seminarschule sein, daher sind Seminarschulen immer auch Einsatzschulen). Folgende Übersichten sollen bei den Eintragungen helfen.

Referendare haben im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes an der Einsatzschule grundsätzlich eine UPZ von 17 Wochenstunden. Bei einem familienfreundlichen Referendariat wird die UPZ genau auf 10 Wochenstunden reduziert. Die genaue Wochenstundenzahl finden Sie im BRN. Sollte der zugewiesene Referendar zwischen 10 und 17 Wochenstunden arbeiten, dann muss weiterhin eine PL-Ausnahme beantragt werden.

Unterrichtsplanung

Zur Unterrichtsplanung wird der voraussichtliche Stand im Planungsschuljahr abgebildet. Folgende Arbeiten sind an den jeweiligen Schulen zu erledigen.

Art Ablauf
Einsatzschule Löschen der Einsatzreferendare aus dem Vorjahr.
Für das Planungsschuljahr werden neue Einsatzreferendare über das Modul Personalveränderungen angefordert.
Im Lehrerstamm sind zur UP keine Einsatzreferendare mehr vorhanden.
Seminarschule Alle Referendare werden auf „vd“ mit UPZ 0 gesetzt.
Referendare, die die zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben, können gelöscht werden. Referendare, die im Planungsschuljahr im Einsatzjahr sind, werden mit „nm - nicht melden“ gekennzeichnet.

Unterrichtssituation

Zu den Eintragungen beachten Sie bitte auch die Tabelle zum Beschäftigungsverhältnis für die US.

Art Seminarschule Einsatzschule
Seminarreferendar (r1) Seminarreferendar ist mit 0 Stunden anzulegen. Die Referendare werden über VIVA in ASD eingespielt und können dort zu gegebener Zeit abgeholt werden. Es ist daher anzuraten mit dem Anlegen der Referendare zu warten, bis diese in ASD vorhanden sind. -
Einsatzreferendar (r3) Der Referendar ist auf „nm“ - „nicht melden“ mit 0 Stunden zu stellen, sonst könnten Daten, die von der Einsatzschule gemeldet wurden überschrieben werden! Ausnahme: Bei gemeinsamen Installationen von Einsatzschule und Seminarschule beachten Sie bitte den Artikel Gemeinsamer DSS - Beispiel 3. Der Referendar ist mit „vd“ - „r3“ mit 17 Stunden zu führen. Die Stammschule bleibt die Seminarschule. Ansonsten ist der Referendar in Matrix und BesU zu verplanen. Ausnahme: Bei gemeinsamen Installationen von Einsatzschule und Seminarschule beachten Sie bitte den Artikel Gemeinsamer DSS - Beispiel 3.

Februarwechsler

Studienreferendare, deren Ausbildungsstand von der Seminarleitung als noch nicht ausreichend für den regulären Unterrichtseinsatz an einer Einsatzschule eingestuft wird (vgl. ASR 3.9.2.2), absolvieren zunächst das erste Halbjahr des Einsatzschuljahres an der Seminarschule (Seminarschule = Einsatzschule) und wechseln zum Schulhalbjahr an eine andere Einsatzschule. Ziel ist es, die Ausbildungsdefizite aufzuholen und die Leistungsfähigkeit der Studienreferendare so zu verbessern, dass sie eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von 17 Wochenstunden ab dem Schulhalbjahr erteilen können.

Die Studienreferendare befinden sich im zweiten Ausbildungsabschnitt und haben damit den gleichen Status wie reguläre Einsatzreferendare. Sie sind zu Beginn mit 10 Wochenstunden eigenen Unterricht in den Prüfungsfächern gemäß LPO II einzuplanen. Dieser Referendar wird mit 10 Wochenstunden in der Matrix geführt. Der eigene Unterricht kann beispielsweise im Form von Teamteaching mit der Betreuungslehrkraft abgebildet werden.

Der Hinweis auf eine Budgeterhöhung durch diese Studienreferendare kann im Bemerkungsfeld zur US an das Personalreferat für Realschulen gegeben werden.

Anpassungslehrgang

Anpassungslehrgang nach Maßgabe der EG-Richtlinienverordnung für Lehrer – EGRiLV-Lehrer – im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses außerhalb eines Beamtenverhältnisses zugelassen (Art. 7 Abs. 4 BayLBG i. V. m. §§ 10ff EGRiLV-Lehrer)

Die Teilnehmer am Anpassungslehrgang haben anfangs keinen eigenverantwortlichen Unterricht. Zu Beginn des Lehrgangs ist die Teilnahme am Studienseminar nötig. Diese Lehrkräfte unterrichten am Ende der 2-jährigen Ausbildung mit 12 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht.

Diese Lehrkraft ist somit kein normaler Referendar. Die Lehrkräfte erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag.


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