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Probezeit

Bestehen der Probezeit

Bei einem Bestehen der Probezeit sind keine weiteren Eintragungen nötig.
Das Probezeitdatum auf dem Schuljahresreiter kann gelöscht werden.

Nichtbestehen der Probezeit

Falls die Probezeit nicht bestanden wurde, sind in der Regel folgende Arbeiten/Eintragungen durchzuführen:

  1. Zurückversetzen des Schülers in eine andere Klasse
  2. Überprüfung bzw. Ergänzung der Laufbahneintragungen
  3. Eintrag im Datenfeld „Gefahr der Abweisung“ auf dem Schuljahresreiter

Das Datenfeld Grund für wiederholten Besuch auf dem Schuljahresreiter kann bei einem Zurückversetzen nach dem 01.10.20xx des aktuellen Schuljahres nicht mehr editiert werden, da sich das Datenfeld auf den Stichtag (01.10.) bezieht. Der entsprechende Eintrag kann erst im neuen Schuljahr erfolgen.