Bei einem Bestehen der Probezeit sind keine weiteren Eintragungen nötig.
Das Probezeitdatum auf dem Schuljahresreiter kann gelöscht werden.
Falls die Probezeit nicht bestanden wurde, sind in der Regel folgende Arbeiten/Eintragungen durchzuführen:
Das Datenfeld Grund für wiederholten Besuch auf dem Schuljahresreiter kann bei einem Zurückversetzen nach dem 01.10.20xx des aktuellen Schuljahres nicht mehr editiert werden, da sich das Datenfeld auf den Stichtag (01.10.) bezieht. Der entsprechende Eintrag kann erst im neuen Schuljahr erfolgen.