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Lehrkräfte mit längerfristiger Abwesenheit, z. B. Mutterschutz zu Unterrichtsbeginn

Für die Unterrichtsplanung ist der „Budget-Stichtag“ der Beginn des Unterrichts. Das heißt: ist die Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn nicht mehr in MuSchu bzw. längerfristig erkrankt zählt sie zum Budget dazu!

Beispiel: Eine Lehrkraft befindet sich vor bzw. nach Unterrichtsbeginn im Mutterschutz. Sie ist mit UPZ 24 nebst MuSchu 24 Std. in diesem Zeitraum geführt. → Diese Lehrkraft schlägt mit 24 Stunden auf das Budget, wenn der MuSchu vor Unterrichtsbeginn endet bzw. nach Unterrichtsbeginn beginnt. Fängt die LK nach dem MuSchu ihren Dienst wieder an, ist das korrekt. Geht sie danach in Elternzeit, so sollte sie mit „oe - ez“ geführt werden (am Stichtag in Elternzeit), um nicht ins Budget gerechnet zu werden.
Zu Unterichtsbeginn in MuSchu → Budgetrelevante WStd = 0
Zu Unterichtsbeginn noch nicht in MuSchu → Budgetrelevante WStd = 24

Kontrollieren Sie bitte unbedingt die (abwesenden) Lehrkräfte in der Übersicht „Lehrerkapazität“ im Modul Unterrichtsplanung! Hier werden die budgetrelevanten Stunden in der Spalte „WStd Unterricht“ aufgeführt. Die Summe ist gelb hinterlegt und wird auch in gelb wieder auf dem Reiter Stundenbudget ausgewiesen.


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